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Die angebliche Holocaust-Skeptikerin Ursula Haverbeck steht in Hamburg erneut vor Gericht.

Die mehrfach vorbestrafte Holocaust-Skeptikerin Ursula Haverbeck muss sich seit Freitag vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Damit versucht sie, eine frühere Verurteilung aus dem Jahr 2012 anzufechten, bei der sie wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen worden war. Haverbeck, die heute...

Ursula Haverbeck bei einer früheren Verhandlung im Jahr 2022
Ursula Haverbeck bei einer früheren Verhandlung im Jahr 2022

Die angebliche Holocaust-Skeptikerin Ursula Haverbeck steht in Hamburg erneut vor Gericht.

Ursula Haverbeck, die berüchtigte Holocaustleugnerin, ist erneut in rechtliche Schwierigkeiten geraten, da sie öffentlich die von den Nationalsozialisten durchgeführte Vernichtung europäischer Juden leugnete. Bekannt für ihre Beliebtheit in der rechten Szene, die 95-jährige Bewohnerin von Nordrhein-Westfalen hat mehrere Verurteilungen erfahren, darunter auch Gefängnisstrafen ohne Bewährung. Ihre jüngste Gerichtsverhandlung fand im April 2022 in Berlin statt.

Dieser spezifische Fall betrifft Kommentare, die Haverbeck im April 2015 gemacht hat, während eines Prozesses gegen einen später verurteilten SS-Mitglied namens Oskar Gröning und in einem Fernsehinterview. Das Anklageschrift behauptet, sie habe behauptet, dass Auschwitz kein Konzentrations- und Vernichtungslager war, sondern nur ein Arbeitslager. Sie leugnete auch, dass Massenmorde in diesem Lager stattgefunden haben.

Im November 2015 wurde Haverbeck von einem Hamburger Gericht zu zehn Monaten Bewährungsaufsicht wegen Hetze verurteilt. Unzufrieden mit diesem Urteil entschied sie, zu appellieren. Die erste Berufungsverhandlung fand am letzten Freitag statt, weitere Termine sind für den 12. und 26. Juni geplant.

Gerichtsbeamte berichteten, dass Haverbeck während der aktuellen Sitzung Aussagen zu dem Anklageschrift machte, die sie weder bestritt noch klärte. Sie teilte auch ihre Ansichten über das Holocaust mit. Ein Vertreter des Gerichtsmedizinischen Dienstes begleitete sie, um ihre fortgeschrittene Alterssituation zu berücksichtigen. Beobachter bemerkten, dass sie während der Verhandlung gut aussah.

Leugnen oder die Schoah herunterspielen ist in Deutschland strafbar, wenn es in einer öffentlichen Weise geschieht, die die öffentliche Ruhe stört, wie es in Paragraph 130 des Strafgesetzbuches vorgesehen ist. Die Konsequenzen für die Ausübung dieser Straftat reichen von Geldstrafen bis zu einer Haftstrafe von fünf Jahren.

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