zum Inhalt

Die Anerkennung des Flüchtlingsstatus aus Griechenland liegt im Ermessen Deutschlands.

Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird mit Spannung erwartet.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird mit Spannung erwartet.

Die Anerkennung des Flüchtlingsstatus aus Griechenland liegt im Ermessen Deutschlands.

In der Entscheidung der europäischen Gerichte ist Deutschland nicht verpflichtet, Asylsuchende, die in einer anderen EU-Mitgliedstaat bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden, als solche zu betrachten. Ein Beispiel dafür war die syrische Frau, die zunächst Asylstatus in Griechenland erhalten hatte, aber in Deutschland Schutz angesucht hatte. Aufgrund der elenden Lebensbedingungen für Flüchtlinge in Griechenland, die ein Risiko für menschenunwürdige oder erniedrigende Behandlung darstellten, verharrte das deutsche Gericht an der Absage, sie in die Griechenland zurückzusenden.

Allerdings wurde sie in Deutschland nicht als Flüchtling anerkannt, sondern lediglich mit subsidiärem Schutz bedacht. Danach legte sie Berufung gegen diesen Status an die deutschen Gerichte. Daraufhin befragte das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinsichtlich Deutschlands Verpflichtungen in solchen Fällen.

Also erklärte der EuGH, dass EU-Mitgliedstaaten keinerlei Pflicht haben, den Asylstatus, den Asylsuchenden in anderen EU-Mitgliedstaaten gewährt wurde, anzunehmen. Sie können es tun, aber Deutschland hat es nicht getan. Folglich muss die zuständige Behörde ihre Sache erneut prüfen.

Allerdings sollten sie mit der zuständigen Behörde des ursprünglichen EU-Mitgliedstaats, in diesem Fall Griechenland, während der Prüfung der Antragsbearbeitung berücksichtigen, was ihre ursprüngliche Entscheidung betrifft. In diesem konkreten Fall berät das Bundesverwaltungsgericht derzeit ihre Statusbestimmung, wobei das EuGHs rechtliche Meinung berücksichtigt wird.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles

Hassan Nasrallah hatte von 1992 bis zu seinem Tod das Amt des Generalsekretärs in der Hisbollah...

Die Hisbollah plädiert für die Fortsetzung der Kämpfe <unk> die bald bevorstehende Ernennung des Nachfolgers von Nasrallah

Die Hisbollah plädiert für die Fortsetzung der Kämpfe <unk> die bald bevorstehende Ernennung des Nachfolgers von Nasrallah Am Freitag kam Hassan Nasrallah, der Chef von Hezbollah, durch einen israelischen Luftangriff ums Leben. Nach seinem Tod gelobte die militante Gruppe, ihren Kreuzzug gegen Israel fortzusetzen. Wie der Stellvertreter von

Mitglieder Öffentlichkeit
Leider ist RTL-Schuldenberater Peter Zwegat verstorben.

Leider ist RTL-Schuldenberater Peter Zwegat verstorben.

Leider ist RTL-Schuldenberater Peter Zwegat verstorben. Peter Zwegat, der bekannte Finanzexperte hinter dem RTL-Format "Schuldenfrei", ist tragischerweise im Alter von 74 Jahren verstorben. Der Kölner Sender ehrte seine "Leidenschaft und Mitgefühl". Von 2007 bis 2019 fungierte Zwegat als Finanzberater und Schuldnerberater und brachte sein Fachwissen in

Mitglieder Öffentlichkeit