Die Alternative für Deutschland (AfD) steht vor rechtlichen Niederlagen in Bezug auf ihre Führungsrollen in den Ausschüssen des Bundestages.
Im Streit um die Vorsitzendenpositionen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages ist die AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe leer ausgegangen. Zwei Rechtsbehelfe der AfD wurden abgewiesen, wie das Gericht mitteilte.
Dadurch hat die AfD keinen rechtmäßigen Anspruch auf Vorsitzpositionen in den Bundestagsausschüssen. Auch die Absetzung des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß nicht gegen die Verfassung, wie das Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts einstimmig entschied.
Brandner wurde nach dem Teilen eines umstrittenen Tweets nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 abgesetzt. Der Tweet kritisierte Politiker, die mit Kerzen in Synagogen zusammenkamen, was als unsolidarisch empfunden wurde. Nach einer Entschuldigung weigerte sich Brandner, zurückzutreten. Seitdem wurden keine AfD-Kandidaten mehr zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen gewählt.
Die Herausforderungen der AfD-Fraktion gegen ihre fehlenden Vorsitzpositionen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages wurden vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Trotz der Absetzung des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses wurde dies vom Zweiten Senat des höchsten deutschen Gerichts als verfassungsgemäß eingestuft.