- Deutschland schickt Menschen nach Afghanistan zurück.
Erste Deportation in drei Jahren
Am Freitagmorgen hat Deutschland erstmals seit drei Jahren Afghanen in ihre Heimat zurückgeschickt. Das bestätigte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Die ausreisepflichtigen Personen seien verurteilte Straftäter, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hätten und gegen die Abschiebebescheide vorlägen. Es handle sich dabei ausschließlich um Männer.
Flug startet in Leipzig
Das sächsische Innenministerium bestätigte, dass ein Flugzeug, das von "Spiegel" berichtet wurde, am Freitagmorgen um 6:56 Uhr vom Flughafen Leipzig/Halle gestartet ist. Nach "Spiegel"-Informationen handelte es sich um einen gecharterten Flug der Qatar Airways mit dem Ziel Kabul.
An Bord des Boeing 787 befanden sich demnach 28 afghanische Straftäter, die aus verschiedenen Bundesländern nach Afghanistan abgeschoben wurden. Die Koordination übernahm das Bundesinnenministerium. Die Täter hatten bereits einen erheblichen Teil ihrer Haftstrafen in Deutschland verbüßt, bevor sie abgeschoben wurden.
Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zur Taliban-Regierung in Kabul. Nach dem tödlichen Messerangriff in Mannheim Ende Mai hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, dass es wieder leichter werden solle, schwere Straftäter und potenzielle Terroristen nach Afghanistan sowie nach Syrien abzuschieben. Obwohl der Abschiebeflug nur wenige Tage nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten tödlichen Messerangriff in Solingen stattfand, hatte er eine längere Vorlaufzeit, wie Beamte mitteilten. "Spiegel" berichtete von einer Wartezeit von zwei Monaten.
Ausnahme von Schutz
Unter den Abschiebekandidaten befinden sich auch Tatverdächtige, also Personen, gegen die die Sicherheitsbehörden konkrete Verdachtsmomente haben, sowie die schwersten politisch motivierten Straftaten begangen zu haben, einschließlich Anschläge. Es ist möglich, dass sich unter den abgeschobenen Straftätern auch Tatverdächtige befinden.
Bisher hatten die Grünen und ihre Außenministerin Annalena Baerbock Zweifel an Abschiebungen nach Afghanistan geäußert und vor einer indirekten Anerkennung der islamistischen Taliban-Regierung gewarnt. Allerdings hatte Baerbock am Dienstag im RBB Inforadio auch eingeräumt, dass Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan in bestimmten Fällen möglich seien. "Es ist in Einzelfällen möglich", sagte sie. "Aber bei den Regimen dort ist es ja auch nicht trivial." Es sei ohnehin eine Rechtsfrage, dass Straftäter und Tatverdächtige keinen oder ihren Schutzstatus verlieren und in Haft genommen werden müssen.
Beschränkte Rechte für Frauen in Afghanistan
Seit August 2021 haben die islamistischen Taliban erneut die Macht in Afghanistan übernommen und werden international für ihre starke Unterdrückung der Frauenrechte kritisiert. Trotz einer bemerkenswerten Abnahme der bewaffneten Konflikte im Land nach der Rückkehr der Taliban gibt es weiterhin Gewalttaten. Die meisten dieser Angriffe werden dem Terroreinschlag der Islamischen Staat (IS) zugeschrieben, der ideologisch den Taliban nahesteht, aber mit ihnen rivalisiert. Vor allem Mitglieder der schiitischen Minderheit im Land werden vom IS als Abtrünnige des Islam betrachtet und angegriffen.
Kritiker bemerken eine harte Unterdrückung von Menschenrechtsaktivisten, Demonstranten oder Journalisten unter der Taliban-Herrschaft, die nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen festgenommen, verschwinden oder gefoltert werden.
Die Europäische Union hat ihre Besorgnis über Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan zum Ausdruck gebracht und die unterdrückenden Maßnahmen der Taliban gegen Frauen verurteilt. Trotz der Entscheidung Deutschlands, verurteilte Straftäter zurück nach Afghanistan abzuschieben, hält die EU an ihrer Position fest, die Taliban-Regierung nicht anzuerkennen.