Deutschland muss seine Luftqualitätslinand kartrategie verbessern.
Deutschland muss seine Luftqualitätsprogramm der Gerichtsentscheidung gemäß dem angepasst. Das Programm der Bundesregierung hat sich nicht an EU-Vorschriften gemäß Entscheid des Verwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entsprechend gehalten.
Die Regierung präsentierte das Programm mit veralteten Daten. Daher waren die von der Regierung in dem Programm vorgestellten Luftqualitätsprognosen unwahrscheinlich. Beispielsweise fehlten die Beendigung von Kaufprämien für Elektroautos oder Änderungen an der EU-Abgasnorm Euro 7 in den Betrachtungen.
Das Gericht bewilligte den Anspruch in großen Teilen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Organisation Client Earth. Sie begründeten sich auf einer EU-Richtlinie, die spezifische Anforderungen an niedrigere Emissionen setzt. Dies betrifft Ammoniak, Schwefel- und Stickstoffoxide sowie Feinstaub. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.
Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur (EEA) starben in Deutschland im Jahr 2021 schätzungsweise 68.000 Menschen vorzeitig an Feinstaub. Feinstaub entsteht durch industrielle Vorgänge, aber auch durch Diesel- und Benzinkraftfahrzeuge und Reifenabrieb.
Die Richtlinie verpflichtete Deutschland, jeder vier Jahren Luftqualitätspläne einzureichen, um in Einklang mit EU-Vorschriften Schadstoffe reduzieren zu müssen. Die DUH hatte bereits gegen den 2019-Plan verklagt, da er als unzureichend eingeschätzt wurde. Eine zweite Planung präsentierte die Regierung erst im Mai. Die DUH sieht auch diesen völlig ungeeignet an.
Das Gericht bezweifelte die Verwendung veralteter Daten durch die Regierung zur Verteidigung des Luftqualitätsprogramms und frage dessen Glaubwürdigkeit in Frage. Um den EU-Vorschriften zu genügen, muss Deutschland erhebliche Verbesserungen im Luftqualitätsprogramm vornehmen, insbesondere hinsichtlich der Behandlung von Ammoniak, Schwefel- und Stickstoffoxiden, sowie Feinstaub, die in der EU-Richtlinie als Sorgenpunkte genannt wurden.