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Deutscher Bundestag legt THC-Grenzwert für Autofahrer fest

Verschärfte Vorschriften für den Cannabiskonsum.

Die Grenze soll nur diejenigen bestrafen, deren Cannabiskonsum "in einem bestimmten zeitlichen...
Die Grenze soll nur diejenigen bestrafen, deren Cannabiskonsum "in einem bestimmten zeitlichen Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs" stand.

Deutscher Bundestag legt THC-Grenzwert für Autofahrer fest

In den Monaten nach der begrenzten Veröffentlichung von Cannabis in Deutschland entschied das Parlament, die umstrittene Gesetzgebung anzupassen. Die letzten Änderungen werden eine Fahrlimitschwelle und engeren Kontrolle über die neuen Anbauvereinigungen vorschreiben.

Kürzlich hat das deutsche Parlament eine Grenze für den Konsum von THC beim Fahren festgelegt. Das Gesetz, das am Freitag im parlamentarischen Plenum verabschiedet wurde, setzt die Cannabis-Grenze auf 3,5 Nanogramme pro Milliliter Blutserum. Diese Menge entspricht laut Experten einer Blutalkoholkonzentration von 0,2%.

Für dieerste Verstöße gegen diese Regel kommt eine Geldstrafe von 500 Euro und eine einmonatige Fahrverbot. Um die Gefahren von gemischtem Konsum zu vermeiden, dürfen Cannabiskonsumenten kein Alkohol konsumieren. Neulinge müssen vollkommen souverän beim Fahren bleiben.

Lauterbach versprach Änderungen, um Bedenken zu berücksichtigen

Im Februar stimmte der Bundestag für das Gesetz, das die teilweise Legalisierung von Cannabis erlaubt. Einige Bundesländer äußerten Bedenken gegenüber dieser rechtlichen Umstellung und drohten, den Vermittlungsausschuss zu rufen, was das Verfahren behindern könnte. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach versprach in einer Protokollaussage, Änderungen vorzunehmen. Dadurch erhalten die Länder mehr Autonomie bei der Überprüfung der Anbauvereinigungen, die seit dem 1. Juli autorisiert waren, Cannabis anzubauen und zu verteilen. Diese Maßnahme soll die Entstehung großer Plantagen einschränken.

Es gibt auch Pläne, das Cannabisgesetz umfassend zu bewerten. Nicht nur die Auswirkungen auf Kinderschutz, sondern auch die Besitz- und Verteilungsmengen der Anbauvereinigungen sollen untersucht werden.

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