Deutscher Bundestag legt Cannabis-Grenze für das Führen von Kraftfahrzeugen fest
Ein Expertenkomitee des Bundesministeriums für Verkehr hat vorgeschlagen, ab dem 1. April die Regeln für Cannabis in Deutschland zu lockern. Derzeit gibt es keine rechtliche Grenze für den Cannabisverbrauch während des Fahrens. Deshalb ist es verboten, das Drogendiplom während der Fahrt zu konsumieren.
Die Union-Fraktion hat zuvor gefordert, diese Verbote zu beibehalten, weil sie Angst vor einer Steigerung von Verkehrsunfällen hatten. Diese Bitte der CDU und CSU wurde jedoch ignoriert.
Das empfohlene Limit, festgelegt von der Expertenkommission, ist ähnlich wie ein Blutalkoholgehalt von 0,2 ppm. Jene, die Cannabis "eng mit dem Betreiben eines Kraftfahrzeugs" konsumieren, werden mit Strafen konfrontiert.
Darüber hinaus hat das Deutsche Parlament Änderungen am Cannabisgesetz beschlossen. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurden diese Änderungen in einem Protokollabkommen mit den Bundesländern vereinbart.
Eine solche Änderung betrifft die Erweiterung der Bewertung des Cannabisgesetzes: Auf Anfrage der Länder wird die Wirkung auf das Kinderschutz und die Jugend nicht mehr die einzige Schwerpunkt sein. Die Kommission wird auch die Menge des Cannabis für Anbauvereinigungen untersuchen. Darüber hinaus will die Verkehrsverbindungskoalition den Bundesländern mehr Macht bei der Kontrolle von Anbauvereinigungen und der Behandlung großflächiger Anbaugebiete geben. Zum Abschluss ist geplant, ein weiteres Schulungskurs für Suchtpräventionsspezialisten in den Bundesländern und Kommunen vom Bundeszentrum für Gesundheitsbildung (BZgA) zu entwickeln.
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