Deutsche Lebensmittel-Codex-Kommission: Reduzierter Mindestzuckergehalt für Erfrischungsgetränke in Deutschland
Nun können Softdrinks als "Limonaden" mit weniger als 7% Zucker bezeichnet werden, laut einem neueren Update der deutschen Lebensmittelkodexkommission (DLMBK). Das alte Regelwerk, das eine Mindestzuckerkonzentration von 7% für Limonaden vorsah, wurde aufgehoben, was Platz für lockere Richtlinien für Getränke schafft.
Dies ist das Ende einer lang anhaltenden Debatte, die mehr als fünf Jahre andauerte. Das neue Regelwerk lautet einfach, dass Limonaden "Zutaten enthalten müssen, um einen süßen Geschmack zu erreichen", was verschiedene Arten von Zucker oder Süßmitteln umfassen kann. Die genaue Menge wird nicht angegeben.
Dieser Streit begann, als die Hamburger Getränkefirma Lemonaid 2019 ein Bio-Limonade mit nur 6% Zucker einführte. Die Lebensmittelkontrollebehörden hielten es nicht süß genug und verboten, es so zu verkaufen, wie es stand, laut Durchsetzungsanordnung des Hamburger Bezirksamtes. Lemonaid wehrte sich und der Streit setzte sich fort.
Die Hamburger Gesundheitsbehörde stand auf der Seite der Firma und argumentierte: "Nahrungsmittel mit geringem Zuckergehalt sollten nicht bestraft werden, sondern als Norm betrachtet werden." Trotz des andauernden Konflikts war Lemonaid's Limonade weiterhin im Handel. In einer neueren Interview mit "Stern" äußerte sich der Geschäftsführer von Lemonaid, Paul Bethke, zufrieden über das neue Regelwerk, aber auch zugleich: "Es scheint etwas seltsam, dass es fünf Jahre gedauert hat."
Es ist wichtig zu bemerken, dass der Lebensmittelkodex kein Gesetz ist, sondern von der Industrie allgemein befolgt wird. Die angegebenen Mengen im Code sind dazu bestimmt, Konsumenten zu schützen und ihnen falsche Angaben vorzubeugen.
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Quelle: www.ntv.de