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Derzeit sind Heizungsangebote für alle Eigentümer zugänglich.

Aktuell können Eigentümer von Wohnungen und Häusern Anträge auf Staatsförderung für die Modernisierung ihrer Heizsysteme stellen. Neben den bisher berechtigten Antragstellern dürfen nun auch Unternehmen, Vermieter von Einfamilienhäusern und Vorstände von Wohnungseigentümergenossenschaften (WEG)...

Derzeit sind Heizungsangebote für alle Eigentümer zugänglich.

Der umstrittene Heizungsförderungsabschnitt des Heizungsgesetzes steht im Fokus. Seit dem 27. Februar können Eigentümer von Einfamilienhäusern Fördermittel beantragen. Ab dem 28. Mai können auch Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern und WEG-Objekten Fördermittel beantragen. Das Ministerium berichtet von etwa 93.000 Genehmigungen seit Beginn der Förderung Ende Februar.

Für Eigentümer von Einfamilienhäusern können bis zu 70 % der Kosten übernommen werden. Dazu gehört ein Bonus für Geringverdiener und ein "Klima-Speed-Bonus". Die neu hinzugekommene dritte Gruppe kann neben der grundlegenden 30 %-Förderung von einem zusätzlichen 5 %- "Effizienzbonus" für besonders effiziente Wärmepumpen profitieren. Alternativ bietet das Ministerium einen pauschalen Emissionsminderungszuschuss von 2.500 Euro für hoch effiziente Biomassenheizsysteme an.

Anträge können über das Online-Kundenportal "Mein KfW" gestellt werden. Laut Informationen werden vollständige Unterlagen und förderfähige Projekte in wenigen Minuten genehmigt.

Wenn die Förderung genehmigt wird, haben die Antragsteller 36 Monate Zeit, um eine Wärmepumpe oder ein anderes förderfähiges Heizsystem zu installieren.

Der Heizungsförderungsabschnitt des Heizungsgesetzes konzentriert sich speziell auf die Anreize für die Heizungsförderung. Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und WEG-Objekten können ab dem 28. Mai ebenfalls Fördermittel beantragen und von dem zusätzlichen 5 %- "Effizienzbonus" für energieeffiziente Wärmepumpen profitieren.

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