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Der Vorgesetzte prüft jedes Detail: Wo liegen die Grenzen der Aufsicht?

Befragung zu arbeitsrechtlichen Fragen.

Auch wenn manche Arbeitgeber ein großes Bedürfnis haben, ihre Mitarbeiter zu überwachen, gibt es...
Auch wenn manche Arbeitgeber ein großes Bedürfnis haben, ihre Mitarbeiter zu überwachen, gibt es Grenzen für ihre Maßnahmen.

Der Vorgesetzte prüft jedes Detail: Wo liegen die Grenzen der Aufsicht?

Digitale Überwachung: Kann ein Arbeitgeber die jederzeitigen Bewegungen seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz überwachen?

In der Zeit der fortgeschrittenen Technologie kann alles, was ein Mitarbeiter am Schreibtisch tut, von seinem Arbeitgeber beobachtet werden. Allerdings gibt es Grenzen, wie viel Überwachung von Mitarbeitern rechtlich zulässig ist.

Während bestimmte Gespräche mit Kollegen oder Online-Suchen privat bleiben sollten, verfügen Arbeitgeber über Mittel, um ihre Mitarbeiter zu überwachen. Aber wie weit können sie tatsächlich gehen?

Nach Angaben des Arbeitsrechtsanwalts Johannes Schipp hängt es davon ab, ob Geräte, die von den Arbeitgebern ausgegeben werden, auch für persönliche Angelegenheiten verwendet werden können. Wenn die Antwort ja ist, haben die Arbeitgeber eine schwächere Position, um in die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter einzudringen. Das bedeutet, dass sie nicht willkürlich durchsuchen können, ohne Anlass.

Wenn jedoch ein Arbeitscomputer ausschließlich für Geschäftszwecke verwendet wird, können die Arbeitgeber die auf ihm gespeicherten Daten ansehen und die E-Mail-Konten ihrer Mitarbeiter überwachen. Dies muss jedoch in der Arbeitsvertragsbedingung oder durch formale Richtlinien explizit festgelegt sein.

Bleiben Sie klar und kommunizieren Sie es gut

Der Betriebsrat, eine Art Mitarbeitervertretung, spielt eine große Rolle in dieser Angelegenheit. Bei Technologien zur Beurteilung von Verhalten und Leistung, wie Smartphones oder Computern, muss der Arbeitgeber vor der Einführung jeder Überwachungsmethoden die Zustimmung des Betriebsrats einholen.

Seien Sie spezifisch in Ihrer Überwachung

In der Regel ist allgemeine, 24/7-Überwachung ohne gültigen Grund nicht zulässig. Beispielsweise, wenn es Verdacht auf kriminelles Verhalten gibt, kann Überwachung eingesetzt werden, um die Situation zu lösen. Jedoch ist es überspitzt, Fahrzeuge zu überwachen oder Videoüberwachung im Büro ohne Grund anzuwenden.

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