Der Redakteur von Radio Dreyeckland in Freiburg wird für nicht schuldig befunden.
Im Januar 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht die Auflösung einer Vereinigung aufgrund von Absichten und Handlungen zugunsten der Verfassung bestätigt. Zuvor hatte das Landgericht den Anklageschrift gegen den Herausgeber nicht genehmigt, auf Antrag des Staatsanwalts fand jedoch ein Prozess vor dem Landgericht statt.
Der Prozess des Herausgebers fand im April statt. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 90 Tagesstrafen zu je 40 Euro, während die Verteidigung für Freispruch plädierte.
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