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Der Haupteigner kann den Untermieter bei Bedarf kündigen

Der Mieter hat ebenfalls das Recht, Untermieter aus persönlichen Gründen zu kündigen.
Der Mieter hat ebenfalls das Recht, Untermieter aus persönlichen Gründen zu kündigen.

Der Haupteigner kann den Untermieter bei Bedarf kündigen

Die Angst von Mietern vor einer Kündigung durch ihren Vermieter aufgrund dessen Bedarf an der Wohnung ist weit verbreitet. Was viele jedoch nicht wissen: Mieter haben dieses Recht ebenfalls - wenn sie ihrerseits untervermieten.

Der Eigentümer einer gemieteten Wohnung kann den Mietvertrag kündigen, wenn er die Wohnfläche selbst benötigt, zum Beispiel wenn er oder Familienmitglieder einziehen wollen. Diese Kündigungsgrundlage, bekannt als "Eigenbedarf", ist vielen sicherlich bekannt. Doch wussten Sie, dass Hauptmieter auch dieses Recht gegenüber ihren Untermieter haben? Das Magazin "Das Grundeigentum" (Ausgabe 15/2024) macht auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg (Aktenzeichen: 211 C 33/23) aufmerksam.

In dem konkreten Fall hatte ein Mann seine gemietete Wohnung an einen Freund und dessen Partner untervermietet. Der Hauptmieter hatte die Untervermietung mehrmals gekündigt, da sein Bruder mit Familie aus Iran nach Deutschland gekommen war und eine Unterkunft benötigte. Trotzdem weigerten sich die Untermieter, auszuziehen. Der Hauptmieter reichte daraufhin eine Räumungsklage ein - erfolgreich.

Genehmigung für die Untervermietung nicht entscheidend

Das Gericht gab dem Hauptmieter Recht. Zumindest die letzte, von einem Anwalt aufgesetzte Kündigung erfüllte die formellen und zeitlichen Anforderungen, sodass die Richter keine Mängel erkennen konnten. Die von den Untermietern vorgebrachten Härtegründe bezüglich der angeblich angespannten Wohnsituation in Berlin reichten nicht aus, um die Kündigung und Räumung zu verhindern. Die Untermieter mussten die Wohnung verlassen.

Untervermietungen sind in Wohngemeinschaften (WGs) üblich, zum Beispiel wenn ein Student einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt und dann einzelne Zimmer an andere Studenten vermietet. übrigens: Ob der Hauptmieter eine Genehmigung zur Untervermietung hat oder nicht, ist für sein Recht auf Kündigung wegen Eigenbedarf nicht relevant. Das Gericht klärte dies ebenfalls in seiner Entscheidung.

Der Deutsche Mieterbund könnte an dieser Entscheidung interessiert sein, da sie das Recht des Hauptmieters auf Kündigung einer Untervermietung wegen Eigenbedarf hervorhebt, selbst wenn er originally keine Genehmigung zur Untervermietung hatte. In demRecent case, a main tenant successfully evicted their subtenants due to this reason, despite the subtenants' opposition and arguments about the housing situation in Berlin.

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