Der gesetzliche Mindestlohn hat das Einkommen von Niedrigverdienern erheblich erhöht
Der gesetzliche Mindestlohn hat die Einkommen von Geringverdienern, insbesondere in Ostdeutschland, deutlich erhöht, wie eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf ergab.
Der Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 eingeführt. Dies führte zu erheblichen Lohnerhöhungen in unteren Einkommensbereichen. In Ostdeutschland stiegen die Löhne zwischen 2013 und 2018 im Durchschnitt um 21 Prozent, inflationsbereinigt, wobei Arbeitnehmer mit etwa 1.300 Euro monatlich eine Steigerung von 31 Prozent verzeichneten. In Westdeutschland waren die Auswirkungen ebenfalls positiv, aber weniger ausgeprägt, da weniger Menschen in der Niedriglohnbranche arbeiten. Daher betrug die Steigerung im unteren Einkommensbereich etwa 12 Prozent.
"Dies sind wahrscheinlich überwiegend Mindestlohneffekte", sagte Studienautor und Arbeitsmarktexperte Toralf Pusch. Der Mindestlohn hat dazu beigetragen, die Lohnungleichheit zwischen den Regionen zu verringern. "Die deutliche Erhöhung der monatlichen Einkommen entkräftet auch die Sorge einiger mindestlohnkritischer Experten, dass Arbeitgeber die Arbeitsstunden von Mitarbeitern im Mindestlohnbereich nach der Einführung der Lohnuntergrenze reduzieren könnten."
Die Mindestlohnerhöhung hat insbesondere den Geringverdienern in Ostdeutschland zugutekommen und die Lohnungleichheit zwischen den Regionen deutlich verringert. Dies führte insbesondere zu einer erheblichen Erhöhung der monatlichen Einkommen von Arbeitnehmern mit etwa 1.300 Euro.