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Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß die Kommission keine Befugnis hat, eine Entscheidung über die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zu fällen.

Bewertung der Mieterhöhung: Schriftliche Beweise, Höchster Grenzwert und Vergleich des Mietmarkts...
Bewertung der Mieterhöhung: Schriftliche Beweise, Höchster Grenzwert und Vergleich des Mietmarkts sind für die Gesetzmäßigkeit von ausschlaggebender Bedeutung.

Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß die Kommission keine Befugnis hat, eine Entscheidung über die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zu fällen.

Ist die Miete in Ihrer Region gestiegen? Es könnte sein, dass Ihr Vermieter darüber nachdenkt, Ihre Miete anzupassen. Allerdings müssen Sie dieser Anpassung nur zustimmen, wenn sie fair ist.

Ein Brief vom Vermieter? Wenn eine Mieterhöhung bevorsteht, ist die Stimmung der Betroffenen oft zunächst gedämpft. Es gab keine Renovierung im Voraus und solche Klauseln scheinen im Mietvertrag nicht zu existieren. Dennoch kann eine Mietanpassung an die lokale Marktmiete rechtmäßig sein - zumindest unter bestimmten Bedingungen.

Bevor Sie dieser Anpassung zustimmen, sollten Sie auf jeden Fall prüfen, ob diese Bedingungen erfüllt sind. Andernfalls könnten Sie die Mieterhöhung möglicherweise gar nicht zahlen müssen. Dietmar Wall von der Deutschen Mieterbund gibt Tipps, auf welche Punkte Sie achten sollten.

1. Formelle Bedingungen

Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich mitgeteilt werden und klar und verständlich sein. Sie muss auch die alte und neue Miete sowie eine detaillierte Erläuterung der Berechnung der lokalen Marktmiete enthalten. Außerdem sollte die Mieterhöhung vom Vermieter selbst begründet werden. Wenn der Brief von einem Anwalt oder dem Wohnungsamt stammt und kein Originalschreiben des Vermieters beiliegt, können Mieter die Erhöhung innerhalb von 14 Tagen ablehnen.

2. Einhaltung der Obergrenze

Vermieter können die Miete nur bis zur lokalen Marktmiete erhöhen, also die Miete, die für ähnliche Wohnungen in der Stadt verlangt wird. Gleichzeitig müssen sie garantieren, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigt. In Städten mit einem engen Wohnungsmarkt - wie Hamburg, Berlin, München, Stuttgart, Köln, Düsseldorf und Frankfurt - gilt eine Begrenzung von 15 Prozent.

3. Abstand zur letzten Mieterhöhung

Wie lange ist es her, dass Ihre letzte Mieterhöhung war? Diese Frage ist wichtig. Mindestens 12 Monate müssen zwischen zwei Mieterhöhungen liegen. Die höhere Miete sollte erst ab dem 15. Monat nach der letzten Erhöhung gezahlt werden. Der Grund: Mieter haben eine Frist von zwei bis drei Monaten, um der Erhöhung zuzustimmen - den Monat, in dem der Brief erhalten wurde, plus zwei weitere Monate.

4. Überprüfung der lokalen Marktmiete

Passt die neue Miete zur lokalen Marktmiete? Denn darauf muss der Vermieter die Erhöhung basieren - entweder mit Hilfe eines Mietspiegels, drei vergleichbarer Wohnungen oder einer Gutachteraussage. Wenn es einen Mietspiegel gibt, sollten Sie prüfen, ob die neue Miete innerhalb des für ähnliche Wohnungen angegebenen Bereichs liegt. Wenn der Vermieter sich auf drei vergleichbare Wohnungen bezieht, sollten Sie prüfen, ob diese in Bezug auf Lage, Größe, Ausstattung, Zustand und Alter des Gebäudes ähnlich sind. Ein Mieterbund kann bei der Beurteilung helfen.

5. Ausschlusskriterien für Index- oder Staffelmiete

Bei einer Index- oder Staffelmiete ist eine Erhöhung auf die lokale Marktmiete während der Laufzeit ausgeschlossen. Bei diesen Modellen dürfen Erhöhungen nur nach der festgelegten Skala oder anhand des vereinbarten Index vorgenommen werden.

Nach Erhalt des Briefs des Vermieters ist es wichtig, die angegebenen Bedingungen sorgfältig zu prüfen. Dietmar Wall von der Deutschen Mieterbund empfiehlt, insbesondere auf die formalen Aspekte der Mieterhöhungsbenachrichtigung zu achten.

Die Mieterhöhungsbenachrichtigung muss klar geschrieben und schriftlich mitgeteilt werden und sollte die alte und neue Miete, eine Begründung und eine Erläuterung der Berechnung der lokalen Marktmiete enthalten.

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