Der Europäische Gerichtshof stärkt die Asylgarantien für staatenlose Palästinenser.
Seit 1949 unterstützt die Vereinten Nationen eine Hilfsorganisation namens UNRWA, die palästinensische Flüchtlinge im Nahen Osten hilft. Nach europäischem Recht sind diese statenlosen Palästinenser nicht für Asyl berechtigt, wenn sie bereits Hilfe von UNRWA erhalten haben. Allerdings gilt dies nicht mehr, wenn die Hilfe nicht mehr bereitgestellt wird.
Im Jahr 2018 floh eine statenlose palästinensische Frau mit ihrer Tochter nach Bulgarien. Sie argumentierte, dass UNRWA keine ausreichende Schutzfunktion mehr erfüllt, als sie ankam. Das bulgarische Gericht fragte daraufhin das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) nach Ratschlägen.
Das EuGH hat entschieden, dass statenlose Palästinenser in der EU unter den Asylgesetzen Asyl beantragen können, wenn ihre nationalen Gerichte bestimmen, dass UNRWA nicht mehr menschenwürdige Lebensbedingungen und eine Grundsicherheit gewährleisten kann. Das Gericht betonte, dass sich die Situation in Gaza seit dem 7. Oktober 2023 dramatisch verschlechtert hat. Die Lage ist so schlecht, dass die Lebensbedingungen der Menschen und die Fähigkeit von UNRWA, seine Aufgabe auszuführen, nicht mehr wie früher sind.
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