Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält die polnischen Abhörgesetze für einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre.
Die Europäische Menschenrechtskommission (EMRK) hat festgestellt, dass die Überwachungsgesetze in Polen einen übermäßigen Schutz für die Bevölkerung darstellen. Das polnische Recht bietet keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen, um "disproportionate Überwachung und unangemessene Eingriffe in die Privatsphäre von Einzelpersonen" zu verhindern, wie die Richter in Straßburg feststellten.
Mit der Einführung dieser Gesetze hat Polen de facto ein "Überwachungssystem" geschaffen, das es erlaubt, die Kommunikation jedes Nutzers von Telekommunikations- und Internetdiensten abzufangen, ohne sie über die Überwachung zu informieren. Darüber hinaus bietet das polnische Recht keinen rechtlichen Schutz für Personen, die möglicherweise überwacht worden sind.
Fünf polnische Bürger, darunter der Vorsitzende des Warschauer Anwaltsvereins, wandten sich 2017 und 2018 an den Gerichtshof in Straßburg und klagten, dass die 2016 verabschiedeten Polizei- und Antiterrorengesetze unter der PiS-Regierung die Menschenrechte verletzten. Dieser Artikel sichert das Recht auf Respekt vor Privat- und Familienleben.
Nach den polnischen Parlamentswahlen des vergangenen Jahres wurde die PiS-Regierung abgelöst, durch eine proeuropäische Regierung ersetzt, die von dem aktuellen Premierminister Donald Tusk geführt wird.
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Quelle: www.ntv.de