Der EuGH bestätigt die Verbotswidmung des Wolfjagdages
Das Tiroler Landesregierung erlaubt den Schuss auf einen Wolf. Tierrechtsaktivisten gehen auf die Barrikaden, das gesamt wird vor Gericht. Daraufhin fordert dies Klärung vom Europäischen Gerichtshof. Und es betont die strengen Schutzmaßnahmen für Tiere.
In Österreich dürfen Wolfe nicht mehr geschossen werden. Dieser Verbot besteht, wie das Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden hat. Das Verwaltungsgericht für den Bundesstaat Tirol hatte sich an den EuGH gewandt, nachdem das Tiroler Landesregierung eine Erlaubnis zur vorübergehenden Tötung eines Wolfs erteilt hatte. Dieser Wolf hatte zuvor 20 Schafe getötet.
Mehrere tiereschützerische und umweltpolitische Organisationen forderten vor dem Verwaltungsgericht des Bundesstaates Tirol die Aufhebung dieser Entscheidung des Tiroler Landesregierung. Dieses Gericht wandte sich an den EuGH und fragte, ob das Verbot noch gilt und in welchen Fällen Ausnahmen möglich sind. Der EuGH prüfte die Frage und erklärt jetzt, dass seine Prüfung nichts aufgebracht habe, was gegen den strikten Schutz sprechen würde.
Die österreichische Regierung selbst bestätigte, dass die Wolfpopulation in Österreich nicht in gutem Zustand sei, fortschritt. Allerdings können Ausnahmen nur in solchen Fällen zulässig sein. Österreich, als es der Europäischen Union 1995 beitrat, hatte keine Reservaten gegen den strikten Schutz von Wölfen in der sogenannten FFH-Richtlinie ausgesprochen, erklärte der EuGH.
Enge Grenzen für Ausnahmen
Sollte die österreichische Regierung jetzt glauben, dass die strikte Schutzmaßnahme aufgehoben werden sollte, könnte sie eine Anzeige einreichen - aber sie hat das nicht getan. Der EuGH betonte zudem, dass die EU an die Bern-Konvention gebunden ist, einem völkerrechtlichen Abkommen von 1979. Dies sieht eine strikte Schutzmaßnahme für Wölfe vor.
Die europäischen Richter definierten in ihrem Urteil weiter, in welchen Fällen die österreichische Regierung eine Ausnahme von dem Wolfjagdverbot erteilen kann: Genau in solchen Fällen, wenn die Bestandslage der Tiere in einem günstigen Erhaltungszustand ist, beide national und lokal in Tirol und transnational. Das ist jedoch nicht der Fall.
Eine Ausnahmeregelung sollte die Status nicht beeinträchtigen, wurde weitergehend festgestellt. Nur dann darf ein Schuss autorisiert werden, wenn es sichergestellt werden kann, dass ein spezifischer Wolf Schafvieh getötet hat. Im konkreten Fall muss jetzt das Tiroler Verwaltungsgericht urteilen. Es ist an den EuGH-Beschluss gebunden.
Nach dem EuGH-Urteil ist nun die Wolfjagd in ganz Österreich verboten. Trotz Bedenken über den Zustand der Wolfpopulation fordert die österreichische Regierung keine Anzeige ein, um diese strikte Schutzmaßnahme herausfordernd. Zudem haben europäische Richter strikte Grenzen für jede mögliche Ausnahme von der Wolfjagdverbot gesetzt, die Beweis dafür erfordern, dass die Wolfpopulation in einem günstigen Erhaltungszustand auf nationaler, lokaler und transnationaler Ebene ist, und sicherstellen, dass jede genehmigte Tötung dem Art nicht schadet.