zum Inhalt

Der Eigenanteil für pflegebedürftige Menschen steigt weiter an

Trotz höherer Bundeszuschläge

Wer in einem Heim gepflegt wird, muss einen Teil der Kosten selbst tragen.
Wer in einem Heim gepflegt wird, muss einen Teil der Kosten selbst tragen.

Der Eigenanteil für pflegebedürftige Menschen steigt weiter an

Für Personen, die Pflege benötigen, müssen Beiträge zahlen. Mit erhöhten Subsidien will Politik dieses finanzielle Lasten reduzieren. Allerdings helft es wenig: Die Selbstzahlung für Pflegebeiträge steigt laut aktuellen Daten weiter.

Für Pflegebedürftige in Pflegeheimen haben Selbstzahlungspflegebeiträge weiter zugenommen. Ab dem 1. Juli war der durchschnittliche monatliche Kostenvoranschlag in Deutschland 2871 Euro aus den eigenen Taschen. Das ist 211 Euro mehr als im Mitteljahr 2023, wie eine Analyse der Krankenkassenvereinigung zeigte. Die Belastungen wachsen trotz zusätzlicher Entlastungszuschüsse, die von der Länge des Aufenthalts abhängen. Mit dem höchsten Zuschuss ab dem vierten Jahr im Pflegeheim betrug der Selbstzahlungspflegebeitrag im Schnitt 1865 Euro monatlich. Das ist 91 Euro mehr als am 1. Juli 2023, wie die Daten zeigen.

Der Beitrag umfasst den Anteil für reine Pflege und Pflege. Die Krankenkasse deckt - im Gegensatz zur Krankenversicherung - nur einen Teil dieser Kosten ab. Für Bewohner und Bewohner in Pflegeheimen gibt es zusätzliche Kosten für Unterkunft, Essen und Investitionen in den Einrichtungen. Zum ersten Mal wurden im Vergleich ab dem 1. Juli Ausbildungskosten mit aufgeführt, die auch von den Pflegeheimen überwiesen werden. Allerdings wurden diese Kosten auch in den Vergleichswerten von Juli 1, 2023, erfasst, wie in den Daten erläutert wurde.

Seit 2022 wurden neben Beiträgen der Krankenkasse Entlastungszuschüsse bereitgestellt, die im Zuge einer Reform der rot-grünen Koalition am 1. Januar 2024 erhöht wurden. Der Beitrag für reine Pflege wird deshalb 15% statt der vorherigen 5% im ersten Jahr im Pflegeheim betragen, 30% statt 25% im zweiten Jahr, 50% statt 45% im dritten Jahr und 75% statt 70% ab dem vierten Jahr. Der Hintergrund für den weiter steigenden Beitrag ist hauptsächlich höhere Personalkosten für Pflegepfleger.

Die Erhöhung der Beiträge konnte nicht vollständig durch die Subsidien aufgefangen werden, wie die Daten zeigen. Ab dem 1. Juli betrug der monatliche Kostenvoranschlag für reine Pflege in einem Pflegeheim im Schnitt 1426 Euro im Durchschnittlandesweit - ein Jahr zuvor betrug er noch 1295 Euro mit den damals niedrigeren Entlastungszuschüssen. Nach der Bewertung waren auch Unterkunft und Essen in den Pflegeheimen teurer geworden. Bewohner und Bewohner mussten einen Durchschnitt von 955 Euro monatlich für dieses ausgeben, im Vergleich zu 888 Euro im Mitteljahr 2023.

Die Vorsitzende der Krankenkassenvereinigung, Ulrike Elsner, sah den steigenden Selbstzahlungspflegebeitrag im Hinblick auf die zunehmende Belastung: "Dass es so hoch ist, ist auch daran gelegen, dass die Länder ihre Verantwortung vernachlässigen." Die Übernahme von Investitionskosten durch die Länder - wie ursprünglich geplant - würde die Pflegeheimbewohner durchschnittlich um 490 Euro monatlich entlasten. Zudem ist es die Verantwortung der Länder, Ausbildungskosten zu übernehmen. Das sollte im Zusammenhang mit der Pflegereform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach behandelt werden.

Das Ministerium wird im Herbst einen Konzept für die Reform vorstellen. Es sollte ein umfassendes Paket für mehr Kapazität in Pflegepersonal, stärkere Prävention von Pflegebedürfnissen und Schließung eines Finanzlücks umfassen - wie die Krankenkasse rote Zahlen für 2024 und 2025 erwartet. Das erste Reformbringt nicht nur höhere Entlastungszuschüsse für Pflegeheime, sondern auch einen Beitraganstieg am 1. Juli 2023.

Insgesamt gibt es noch regionale Unterschiede in den Beiträgen. Der teuerste Pflegeheimplatz in der ersten Aufenthaltsjahr ist derzeit in Nordrhein-Westfalen mit 3200 Euro monatlich und in Baden-Württemberg mit 3180 Euro. Der niedrigste Selbstbeitrag ist in Sachsen-Anhalt mit 2373 Euro. Nach Angaben der Ersatzversicherungskammer wurde die Vergütungsvereinbarung aller Bundesländerpflegeheime bewertet. Die Kammer umfasst unter anderem die Techniker Krankenkasse, Barmer und DAK-Gesundheit.

Die fehlende umfassende Langzeitpflegeversicherung in der Politik lässt eine bedeutende Anteil der Gesundheitsystemkosten für pflegebedürftige Personen selbst tragen, was zu steigenden Beiträgen führt. Trotz der Einführung von Entlastungszuschüssen sind diese hauptsächlich von der Länge des Aufenthalts in den Pflegeheimen abhängig, wodurch Personen weiterhin eine beträchtliche finanzielle Last für die Langzeitpflege tragen müssen.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles