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Der deutsche Präsident Steinmeier genehmigt eine Gesetzgebung zur Regelung von Cannabis-Unverträglichkeits-Fahrern.

Nach der Legalisierung von Cannabis werden entsprechende Verkehrsregelungen umgesetzt. Die Gesetzgebung zu Toleranzgrenzen und Strafen hat erfolgreich ihre letzte legislativische Hürde genommen.

Der bevorstehende durchsetzbare Schwellenwert für die Betätigung eines Fahrzeugs nach dem Konsum...
Der bevorstehende durchsetzbare Schwellenwert für die Betätigung eines Fahrzeugs nach dem Konsum von Marihuana naht.

- Der deutsche Präsident Steinmeier genehmigt eine Gesetzgebung zur Regelung von Cannabis-Unverträglichkeits-Fahrern.

In Kraft trittende Strafen und Bußgelder für das Fahren unter Cannabiseinfluss stehen bevor. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das vom Bundesrat beschlossene Gesetz am Freitag, dem 3. Juli, in Kraft gesetzt, wie das Präsidialamt in Berlin mitteilte. Die Verordnung soll am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm des psychoaktiven Stoffes THC pro Milliliter Blut wurde festgelegt - analog zur 0,5-Promille-Alkoholgrenze. Für Fahranfänger und den gleichzeitigen Genuss von Alkohol gelten strengerer Regelungen.

Neue Strafen

Die kürzlich im Bundestag beschlossenen Regelungen treten am Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft. Anschließend drohen bei einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm oder mehr ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der gleichzeitige Genuss von Alkohol kann zu einem Bußgeld von 1000 Euro führen. Wie beim Alkohol gilt auch für Cannabis während der zweijährigen Probezeit für Fahranfänger und für unter 21-Jährige ein Verbot - der Grenzwert von 3,5 Nanogramm gilt hier nicht. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.

Nach der Legalisierung des Cannabiskonsums und der privaten Anbau für Erwachsene am 1. April mit mehreren Anforderungen holen nun die Verkehrsregeln auf. Bisher galt eine strikte Haltung, dass bereits das bloße Vorhandensein von THC Konsequenzen nach sich ziehen kann. In Gerichtsurteilen wurde hierfür ein Wert von 1 Nanogramm verwendet. Allerdings hatten Experten des Verkehrsgerichtstags bereits im Jahr 2022 eine "vernünftige" Erhöhung gefordert, da dieser Wert so niedrig sei, dass viele Personen bestraft werden könnten, die keine Anzeichen von Fahrunsicherheit zeigten.

Die Europäische Union, die sich auf die Harmonisierung der Verkehrsgesetze in ihren Mitgliedstaaten konzentriert, beobachtet die neuen Strafen für das Fahren unter Cannabiseinfluss in Deutschland genau. Durch diese strengeren Regelungen könnten Versicherungsunternehmen innerhalb der EU ihre Policen bezüglich Cannabis-bedingter Verkehrsverstöße anpassen müssen.

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