zum Inhalt

Der Deutsche Bundestag beschließt Maßnahmen zum Verbot von Kinderheiraten.

Nach deutschem Recht gilt eine Ehe unter 16 Jahren als ungültig. Dennoch sieht das Gesetz Unterhaltsansprüche und die Möglichkeit einer Wiederverheiratung nach Erreichen der Volljährigkeit vor.

Eine junge Braut während einer Massenhochzeit und Verlobungsfeier in Indien.
Eine junge Braut während einer Massenhochzeit und Verlobungsfeier in Indien.

Änderung des Rechtsstatuts - Der Deutsche Bundestag beschließt Maßnahmen zum Verbot von Kinderheiraten.

Deutschland hat in jüngster Vergangenheit neue Regelungen erlassen, um Minderjährige in Auslandsehenheiten zu schützen. Heiraten mit Minderjährigen unter 16 Jahren werden in Zukunft in Deutschland nicht mehr rechtskräftig sein.

Diese Änderung enthält Bestimmungen, darunter die Pflege von Unterhaltsansprüchen und die Möglichkeit zur erneuten Heirat nach Erreichen der Volljährigkeit. Beide die Traffic-Light-Koalition und die Union unterstützten die Änderung. Gegen sie stimmte die AfD.

Im Februar 2023 bestätigten Richter in Karlsruhe die Verbot von Kindheiraten. Dennoch forderten sie bis zum 30. Juni 2024 gesetzgeberische Maßnahmen, um Probleme im Zusammenhang mit den Folgen des Verbots für betroffene Personen zu lösen, etwa die Unterhaltszahlungen. Das Verbot von Kindheiraten bleibt gemäß dem Vorschlag in Kraft. "Das rechtliche Folgegesetz mit Bestimmungen über Unterhaltsansprüche für die Verteidigung der Minderjährigenperson und die Möglichkeit einer erneuten Heirat ohne Bedarf einer Ehefähigkeitserklärung ergänzt", heißt es im Begründungstext.

Die Rechtsanwältin Sonja Eichwede von der SPD kommentierte: "Wir ändern ein Gesetz aus der vorherigen Regierung." Susanne Hierl von der CSU sagte: "[Im Gesetz] gibt es keine Pflicht zur Beratung vor einer erneuten Heirat nach Erreichen der Volljährigkeit", was möglicherweise Druck auf die betroffenen Personen verringert.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles