Der Bundestag billigt ein neues Gesetz über Hochzeiten von Minderjährigen.
Der deutsche Bundestag wird am Freitag über eine neue Regel stimmen, die die Sicherheit von Minderjährigen in Auslandsehen verlautbart, die in Ehen eingehen. Das vorgeschlagene Gesetz erklärt Ehen von Minderjährigen unter 16 Jahren als ungültig nach deutschen Recht. Allerdings enthält es auch zusätzliche Bestimmungen, wie die, die sich auf Unterhaltsansprüche beziehen.
Im Februar 2023 entschieden Richter in Karlsruhe sich für diesen Verbot. Sie rieten dem Gesetzgeber jedoch, diese Regelungen vor dem 30. Juni 2024 zu formulieren, um die negativen Auswirkungen des Verbots auf betroffene Personen zu minimieren. Das Verbot von Minderjährigenehen wird in dem vorgeschlagenen Gesetz beibehalten. Das Gesetz besagt, dass "dieser Rechtsausgang durch Regelungen über Unterhaltsansprüche für den Schutz der Minderjährigen und die Möglichkeit einer Wiederverheiratung ohne die Pflicht einer Ehefähigkeitserklärung ergänzt werden wird."
Zwei Tage vor den Europawahlen in Deutschland am Freitag (ab 9:00 Uhr) planten die Abgeordneten, über "aktuelle europäische Politik" zu diskutieren. Für diese Diskussion wurde eine Gesprächsdauer von 70 Minuten vorgesehen.