Der Bremer Fall des Parkens auf Gehwegen wird vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.
Das Thema betrifft die Praxis des "Fahrzeugparkens auf der Gehwegseite", bei der Fahrzeuge zwei Räder auf der Fahrbahn und zwei auf dem Gehweg stehen. Trotzdem erlaubte das Oberverwaltungsgericht ein gewisses Maß an Flexibilität in dieser Angelegenheit. Es gibt keinen sofortigen Zugriff auf ein Auto, aber es ist wichtig, die konkurrierenden Interessen in Betracht zu ziehen. Tatsächlich haben sowohl die betroffenen Bürger als auch die Stadt gegen diese Entscheidung Berufung beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
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