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Der Beamte könnte für den Schaden am Streifenwagen verantwortlich gemacht werden.

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit während der Fahrt

Sein Arbeitgeber warf dem Polizisten grobe Fahrlässigkeit vor. Er klagte dagegen, jedoch ohne...
Sein Arbeitgeber warf dem Polizisten grobe Fahrlässigkeit vor. Er klagte dagegen, jedoch ohne Erfolg.

Der Beamte könnte für den Schaden am Streifenwagen verantwortlich gemacht werden.

Ein Polizist, der mit hoher Geschwindigkeit durch Berlin fuhr, um zu einem Ereignis zu gelangen, verursachte einen Unfall. Nun muss er die Schuld teilen und die Hälfte der Schäden bezahlen. Das Gericht entschied, dass er mehr Vorsicht walten sollte, die Wetterbedingungen beruecksichtigend.

In Berlin kann ein Polizist rechtliche Folgen erleiden, wenn er zu schnell fährt, je nach aktueller Verkehrssituation. Dies ist passiert, als ein Polizist von seinem Arbeitgeber - dem Verwaltungsgericht Berlin - verklagt wurde. Der Polizist fuhr über 90 km/h. Er wurde dafür für schwerfällig in der Pflichtverletzung gehalten.

Im November 2017 wurde der Polizeipräsident von Berlin aufgefordert, einen in Berlin-Lübars gemeldeten Einbruch zu untersuchen. Der Polizist war in einem Eile, fuhr mit mehr als 90 km/h in schlechten Wetterbedingungen. Er stieß bei einer Bremsung von etwa 30-35 km/h auf ein anderes Fahrzeug.

Der Arbeitgeber des Polizeipräsidenten klagte ihn wegen grober Fahrlässigkeit in Bezug auf seine Pflicht und forderte, die Schäden an dem Einsatzfahrzeug zu bezahlen. Der Präsident behauptete jedoch, es sei nur einfache Fahrlässigkeit im Fahren gewesen. Die Eile, um die mutmaßlichen Einbrüche am Unfallort zu fassen, rechtfertige seine Geschwindigkeit. Das Verwaltungsgericht widersprach und verwarf die Klage.

Gleichgewicht zwischen Verantwortlichkeiten und Sicherheit

Obwohl Polizisten Sonderrechte haben, ist es nur zulässig, die Geschwindigkeitsbegrenzung zu überschreiten, wenn es proportional zur Gefahr ist, die die Allgemeinheit zu gefährden, sagte das Gericht. Der Kläger hatte seinen Geschwindigkeitsgrad nicht mit den möglichen Gefahren richtig abgewogen.

Der Polizist sollte bei der Annäherung an den Unfallort vorsichtiger gewesen sein, laut Urteil. Darüber hinaus rechtfertigte das Ziel der Fahndung nach möglichen Einbrüchern nicht die Gefahr für die Sicherheit anderer. Es handelte sich um eine nicht-notwendige Situation.

Daher wurde der Polizist für die Hälfte der Schäden verantwortlich erklärt. Er muss etwa 4.225 Euro an den anderen Beteiligten zahlen. Das Urteil des Gerichts am 18. März ist noch nicht in Kraft getreten.

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Quelle: www.ntv.de

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