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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Bestpreisklausel von Booking.com - moderate Auswirkungen auf die Reisenden

Europäisches Gerichtshof urteilte über die nationale Vorzugsklausel auf Buchungsplattform...
Europäisches Gerichtshof urteilte über die nationale Vorzugsklausel auf Buchungsplattform Booking.com – geringfügige Auswirkung für Reisende

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Bestpreisklausel von Booking.com - moderate Auswirkungen auf die Reisenden

Der Europäische Gerichtshof wird am Donnerstag um 9:30 Uhr über die umstrittenen 'Bestpreis-Klauseln' von Booking.com entscheiden. Dieser Streit ist bereits seit einiger Zeit in deutschen und niederländischen Gerichten im Gange. Websites wie Booking.com, HRS und Expedia ermöglichen es Usern, verschiedene Hotels und andere Unterkunftsoptionen zu durchsuchen und zu buchen. Wenn eine Reservierung über diese Plattformen getätigt wird, erhebt der Betreiber eine Provision von dem Hotel, die dem Zimmerpreis hinzugefügt wird, wodurch der User indirekt dafür bezahlt.

Wenn Sie direkt im Hotel buchen, fallen keine solchen Provisionen an, wodurch der Zimmerpreis potenziell reduziert werden kann. Hier kommt die angebliche 'enge Bestpreis-Klausel' von Booking.com ins Spiel, die Hotels daran hinderte, Zimmer zu niedrigeren Preisen über ihre eigenen Vertriebskanäle anzubieten. Das deutsche Bundeskartellamt und der Bundesgerichtshof (BGH) haben diese Klausel für ungültig erklärt. Allerdings fragt ein Gericht in Amsterdam, ob solche Vereinbarungen gegen das europäische Kartellverbot verstoßen und hat die Angelegenheit an den EuGH verwiesen.

Für Reisende ist der Einfluss wahrscheinlich minimal, da Booking.com die Bestpreis-Klauseln in der Europäischen Wirtschaftsregion in diesem Jahr abgeschafft hat. Diese Maßnahme wurde durch die EU-Verordnung über digitale Märkte (DMA) gerechtfertigt, die die Wettbewerbsfähigkeit von digitalen Dienstleistungen durch strenge Regelungen für große Plattformen erhöhen soll.

Die 'Bestpreis-Klausel', die vom deutschen Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof für ungültig erklärt wurde, beschränkt Hotels darin, niedrigere Preise über ihre eigenen Vertriebskanäle anzubieten. Das Gericht in Amsterdam bewertet derzeit, ob solche Klauseln das europäische Kartellverbot verletzen.

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