Das Schlichtungsgremium erzielt eine Einigung.
Die Schiedskommission hat auf fünf Gesetze bei der Sanierung von Bahnlinien und Verkehrsgesetzen Einigung gefunden. Besonders bemerkenswert sind Fortschritte in der Digitalisierung von Gerichten und Behörden. Bundesrat-Präsidentin Manuela Schwesig bestätigte dies nach einer Sitzung in Berlin. Zuvor hatte der Bundesrat diese Pläne behindert. Die erwarteten Änderungen müssen nun von Bundestag und Bundesrat genehmigt werden.
Bahnlinienunterhalt für pünktliche Züge
Eine Neuformulierung des Bundesbahnbaugesetzes ermöglicht dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, direkt an der Instandhaltung und Erhaltung des Bahnnetzes mitzuwirken, anstatt nur an Bauprojekten zu investieren. Dieses bevorstehende Gesetz ist von zentraler Bedeutung für die Gesamtsanierung wichtiger Bahnstrecken. Bis 2030 sollen Züge alle 40 überlasteten Strecken vollständig modernisieren, um Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu verbessern. Die Renovierung der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim wird ab Juli dieses Jahres beginnen und fast die Hälfte der Strecke schließen.
Der Bundesverkehrsminister Volker Wissing sagte: "Wir setzen einen revolutionären Wandel für das deutsche Bahninfrastrukturprojekt in Gang." Wissing, der FDP-Politiker, lobte die Pläne als Vorteil für die Bahnreisenden, indem sie auf Infrastruktur fokussieren. Die FDP-Fraktionsvize Carina Konrad sah das als großartige Signale für die Menschen, die Züge nutzen. Gegensätzlich sagte der SPD-Fraktionsvize Detlef Müller, dass Investitionen neben Wartung, Reparaturen und Renovierungen unbedingt notwendig seien.
Die Kostendebatte wird gelöst
Die Bundesregierung und die Länder waren uneins darüber, wer die Kosten für den Ersatz von Bussen tragen sollte. Nach einem vorgeschlagenen Antrag würden die Länder 50%, die Bundesregierung 40% und die Bahnunternehmen 10% der Kosten für den Busersatzdienst übernehmen.
Weiterhin würde die Bundesregierung zusätzliche Kompetenzen in Bezug auf die Finanzierung von Eisenbahninfrastrukturkosten erhalten, einschließlich der Digitalisierung von Zugtechnik. Im überarbeiteten Straßenverkehrsgesetz wird die Bundesregierung für den Gesamtaufbau der Zugstruktur verantwortlich sein; die Bahngesellschaften werden die kommerziellen Innenräume verwalten.
Der Leiter der Allianz für den Schienenverkehr, Flege, sagte: "Seit Jahrzehnten mussten Bahnhöfe ihre Gebäude hauptsächlich über Mieteinnahmen finanzieren. Dies führte dazu, dass Bahnhofsgebäude, wo die Mieteinkünfte unzureichend waren, verkauft oder schlecht gepflegt wurden. Nun übernimmt die Bundesregierung die finanzielle Verantwortung für die Gebäude; die Bahngesellschaften werden die kommerziellen Innenräume verwalten."
Das überarbeitete Straßenverkehrsgesetz sieht eine größere Freiheit für Städte und Gemeinden vor, einschließlich der Verbesserung von Busspuren und niedrigen Geschwindigkeitszonen. Ab sofort sollen Faktoren wie Verkehrsharmonie, Sicherheit, Klimaschutz, Komfort und Stadterneuerung bei Verbesserungen berücksichtigt werden.
Sicherheit wird nicht mehr kompromittiert
Sicherheit darf nicht mehr wie bisher kompromittiert werden. Das von der Bundestag verabschiedete Gesetz fordert eine Verbesserung der Umweltschutz, der Gesundheit und der Stadterneuerung, die mit Sicherheit und dem Harmonisieren des Verkehrs vereinbar sind. Im vorgeschlagenen Änderungsantrag wird Priorität den aktuellen Bedingungen zugesprochen, während die Sicherheit gewahrt bleibt.
Ein gemeinsamer digitale Konto für Bürger-Interaktionen mit Behörden
Das neue Online-Zuganggesetz (OZG 2.0) vorsieht ein einziges elektronisches Konto für Bürger, um Online-Kommunikation mit bundesdeutschen Behörden zu ermöglichen. Ein Deutschland-ID-Standard soll die Zusammenarbeit mit Behörden treiben. In der aktuellen Regierung lobte der Innenministerin Nancy Faeser die Ergebnisse. Die SPD-Personlichkeit versicherte: "Verwaltungsgeschäfte können rein online abgewickelt werden, was die Notwendigkeit, Büros zu besuchen, auslöscht." Faeser fortsetzte: "Unterzeichnungen auf Papier werden abgeschafft. Viele Zertifikate werden einmalig eingereicht."
Gerichtsverfahren durch Videokonferenzen
Mündliche Verhandlungen in juristischen Verfahren könnten in Zukunft über Videokonferenzen stattfinden. Die bestehende Regelung erlaubt bereits solche Konferenzen in Finanzgerichten, insbesondere bei Zivilgerichten. In Zukunft würden Antragsteller, die Videokonferenzen nutzen wollen, in Zivil-, Arbeits- und Sozialgerichten zugelassen sein.
Das OZG 2.0 würde die bundesdeutschen Behörden umfassen, würde jedoch vermutlich auch auf die Landes- und Kommunalbehörden anwendbar sein. Das neue Gesetz wird eine Kommission vorschreiben, um bindende Standards für alle Beteiligten zu definieren, um die Vermeidung unterschiedlicher Programme für dieselbe Aufgabe zu sichern.
Die Regelungen, die auf die virtuelle Teilnahme an Verhandlungen anwendbar sind, gelten bis 2033. Wenn genehmigt, können alle Teilnehmer virtuell teilnehmen. Allerdings ist es üblich, dass der Richter, der das Verfahren leitet, physisch in der Gerichtsstätte anwesend sein muss.
Die Regelungen zur Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen sind weiterhin Gegenstand einer Debatte. Obwohl die Legislative sich einig geworden ist, dass Videoaufnahmen möglich sein könnten, gibt es noch Diskussionen darüber, ob dies verpflichtend sein sollte. Die SPD und die Grünen fordern eine Pflicht zur Aufzeichnung, um Transparenz zu erhöhen und Manipulation zu vermeiden, während die CDU/CSU und FDP sich dagegen aussprachen, weil sie Angst vor möglichen Datenschutzverletzungen und der Angst vor einem "großen Bruderstaat" haben.
Das Ausschuss für Rechtsfragen des Bundestags hat die Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen genehmigt, aber diese Entscheidung ist noch nicht rechtsgültig. Die endgültige Entscheidung wird von Bundestag und Bundesrat getroffen.
Die Regelungen, die auf die virtuelle Teilnahme an Verhandlungen anwendbar sind, gelten bis 2033. Wenn genehmigt, können alle Teilnehmer virtuell teilnehmen. Allerdings ist es üblich, dass der Richter, der das Verfahren leitet, physisch in der Gerichtsstätte anwesend sein muss.
Es gibt jedoch keine Einigkeit darüber, ob Hauptverhandlungen aufgezeichnet werden sollen. Gemäß den Reformplänen soll Lautsprecher aufgenommen und dann transkribiert werden. Zusätzlich sollen Videaufnahmen zugelassen werden. Diese Innovationen sollen in einer Testphase an regionalen Obergerichten ausprobiert werden. Dennoch sind die Bundesländer unsicher über die Anforderung, befürchten Schutz von Opfern und für übermäßigen Aufwand sorgen.