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Das Paket bezahlt 85 Millionen Euro an Maske Lieferanten

Gericht gibt Händler Recht

Während der Corona-Pandemie waren Schutzmasken überall präsent.
Während der Corona-Pandemie waren Schutzmasken überall präsent.

Das Paket bezahlt 85 Millionen Euro an Maske Lieferanten

Anfangs der Corona-Pandemie garantierte Gesundheitsminister Spahn Lieferanten eine unbeschränkte Annahme von Schutzmasken auf festem Preis. Später lehnte das Ministerium in einigen Fällen die Zahlung ab. Ein Gericht in Köln hat jetzt den Anspruch eines beschwerenden Lieferanten zugunsten des Bundesregierung entschieden.

In einem Streit über die Bestellung von Schutzmasken am Anfang der Corona-Pandemie hat das Oberlandesgericht Köln den Bund zur Zahlung von ungefähr 85,6 Million Euro an den Maskenlieferanten verurteilt. Der Bund ist zur Zahlung des Verkaufspreises verpflichtet, urteilte das Oberlandesgericht Köln. Darüber hinaus ist der Bund für die Annahme von Millionen von FFP2- und OP-Masken von dem Lieferanten verzögert.

Mit dem Urteil konnte der Maskenlieferant teilweise in seinen Berufungverfahren gegen die Bundesrepublik Erfolg verzeichnen. Das Landgericht Bonn hatte seinen Anspruch im Juni 2023 abgewiesen. Der Lieferant klagte wegen Zahlung des Verkaufspreises und der Feststellung, dass der Bund verzögert hatte.

Der Streit geht auf die Beschaffung von Schutzmasken am Anfang der Corona-Pandemie zurück. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte Lieferanten eine unbeschränkte Annahme von Masken auf einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske während der weltweiten Krise in den Jahren 2020 gewährt.

Später lehnte das Ministerium in einigen Fällen die Zahlung ab, unter anderem mit Verweis auf fehlerhafte oder verspätete Lieferungen. Lieferanten suchen nun den Bund wegen zahlreicher Streitfälle vor Gericht. Laut Bundesgesundheitsministerium gibt es ungefähr hundert Fälle mit Streitwert von rund 2,3 Milliarden Euro.

Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln war die Abwendung des Regierungsvertrags in dem betreffenden Fall unwirksam. Der Grund war, dass dem Lieferanten eine Leistungsfrist vorgeschrieben worden war, bevor er verpflichtet war, den Vertrag aufzulösen. Das Landgericht Bonn hatte in den vorherigen Verhandlungen angenommen, dass die Fristsetzung unnötig ausnahmsweise war.

Das Oberlandesgericht Köln hat das Urteil des Landgerichts Bonn teilweise aufgehoben und zugunsten des Klägers entschieden. Darüber hinaus bestimmte das Gericht in der nordrhein-westfälischen Stadt, dass der Bund verzögert hatte, 14,6 Millionen FFP2-Maske und zehn Millionen OP-Maske des Lieferanten anzunehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht gewährt, aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen kann.

Nach der anfänglichen Garantie des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, Schutzmasken auf festem Preis anzunehmen, stieß der Lieferant an Zahlungsschwierigkeiten, da er wegen angeblicher fehlerhafter oder verspäteter Lieferungen bezahlt wurde. Am Hintergrund zahlreicher Streitigkeiten zwischen Lieferanten und dem Bund hat das Oberlandesgericht Köln jüngst entschieden, dass der Bund dem Lieferanten ungefähr 85,6 Million Euro für FFP2-Maske zahlen muss, da die Abwendung des Vertrags wegen Fehlens einer Leistungsfrist unwirksam war.

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