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Das Oberlandesgericht (BGH) wird Ende November in einem Familienstreit aus Weimar Urteil fällen.

In einem bemerkenswerten Streitfall aus der COVID-19-Zeit hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch damit beschäftigt. Im Mittelpunkt stand ein Familiengerichtsdirektor aus Weimar in Thüringen namens Christian D., der die Maskenpflicht und andere Coronavirus-Schutzmaßnahmen...

Das Oberlandesgericht (BGH) wird Ende November in einem Familienstreit aus Weimar Urteil fällen.

Das Urteil des Familienrichters, im Namen des Kindeswohls gerechtfertigt, wurde schnell widerrufen. Im Einklang damit bestätigten das Oberlandesgericht Jena in Thüringen sowie der Bundesgerichtshof (BGH), dass Familiengerichte in solchen Fällen keine Befugnis haben. Richter D., der an Protesten gegen Anti-COVID-Maßnahmen beteiligt war, hatte seine Entscheidung gegen die Gesundheitsrichtlinien in Schulen bereits im Februar 2021 vorweggenommen. Er holte sich Rat von Kritikern der Maßnahmen, sogar vorab Expertenmeinungen ein.

Durch Manipulation der Fallzuweisung und Gespräche mit Eltern oder Einholen von Expertengutachten sorgte Richter D. für ein günstiges Ergebnis. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass D. die richterliche Unparteilichkeit verletzt und absichtlich seine richterliche Position ausgenutzt und missbraucht hat.

Sowohl der Familienrichter als auch die Staatsanwaltschaft beantragten beim BGH die Revision des Urteils durch das höchste Gericht. In einer Verhandlung am Mittwoch beteuerte D., "Ich hatte nie die Absicht, das Gesetz zu brechen, und ich habe das Gesetz nicht gebrochen."

Die Verteidigung von D. betonte die Rolle des Staates im Schutz des Kindeswohls. D.s Entscheidung basierte auf Fakten, und er sollte freigesprochen werden, argumentierten sie.

Der Bundesanwalt kritisierte das Landgericht für rechtliche Fehler, die dem Richter zugutekamen. Insbesondere nannte er falsche Bewertungen von Aussagen als Teilgeständnisse und die Unterlassung der Verletzung der Gerichtsbarkeit im Urteil. Der Fall erfordert einen neuen Prozess in Erfurt, beharrte er.

Nach Unterbrechungen durch das Publikum erinnerte die Vorsitzende Richterin Eva Menges alle an die hohen Einsätze für D. Eine endgültige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr würde das Ende seiner richterlichen Laufbahn bedeuten. Der BGH wird seine Entscheidung am 20. November bekanntgeben.

Der Bundesanwalt argumentierte, dass das Landgericht in dem Fall von Richter D. Fehler gemacht hat, insbesondere in der Bewertung von Aussagen als Teilgeständnisse und der Unterlassung der Verletzung der Gerichtsbarkeit. Das Gericht wird den Fall in Erfurt neu verhandeln.

Trotz Kritik des Bundesanwalts und der Möglichkeit einer Freiheitsstrafe beharrte Richter D. in der BGH-Verhandlung auf seiner Unschuld und beteuerte, "Ich hatte nie die Absicht, das Gesetz zu brechen, und ich habe das Gesetz nicht gebrochen."

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