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Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz hat die Aufmerksamkeit der Staatsbürgerschaftsbehörden vielerorts auf sich gezogen

Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz hat zu einer großen Anzahl von Anwärtern in den für die...
Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz hat zu einer großen Anzahl von Anwärtern in den für die Einbürgerungen zuständigen Stellen geführt.

Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz hat die Aufmerksamkeit der Staatsbürgerschaftsbehörden vielerorts auf sich gezogen

Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz, das seit dem 27. Juni in Kraft ist, hat zu einem signifikanten Anstieg der Anträge bei den für die Einbürgerung zuständigen Behörden geführt. "Rund 4.000 Anträge wurden im Juni beim Landesamt für Einwanderung in Berlin eingereicht, durchschnittlich etwa 133 Anträge pro Tag", teilte ein Sprecher des Berliner Amtes auf Anfrage mit. Für Juli liegen noch keine zuverlässigen Zahlen vor. Das Landesamt hatte jedoch bereits von Ende Juni bis Mitte Juli über 5.000 Anträge erhalten, durchschnittlich etwa 200 Anträge pro Tag.

Wie die Deutsche Presse-Agentur vom Bayerischen Staatsministerium des Innern erfuhr, wurden im Freistaat von Januar bis Mai im Durchschnitt über 5.600 Anträge monatlich gestellt. Allein im Juni lagen bereits mehr als 8.400 Anträge vor. Für Juli liegen noch keine Zahlen vor, jedoch wird ein Anstieg erwartet. Angesichts der hohen Anzahl an Anträgen können die Bearbeitungszeiten derzeit deutlich länger sein.

Der Anstieg der Anträge nach dem 27. Juni unter dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz ist auch in Bayern sichtbar, mit durchschnittlich über 8.400 Anträgen allein im Juni. Angesichts der fortsetzenden Tendenz sind nun längere Bearbeitungszeiten für Anträge möglich.

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