Haushaltserkonomen oven Dachvertrag - Das Kindgeld steigt im Jahr 2026 um zusätzlich vier Euro auf.
Die Kindgeld steigt ab dem 1. Januar 2026 um zusätzliche vier Euro auf 259 Euro monatsweise pro Kind an. Dieses Information kommt aus einem Begleitdokument zum bundeshaushaltlichen Vorschlag, das die Deutsche Presse-Agentur (dpa) durch den "Welt"-Kurier berichtet hat. Das Dokument heißt: "Das Kindgeld wird um zusätzliche vier Euro auf 255 Euro monatsweise pro Kind erhöht", wie das Bericht erwähnt.
Erheblicher Anstieg des Kindgeldes seit 2022
Das Kindgeld wurde ab dem 1. Januar 2023 erheblich erhöht. Bis dahin erhielten Familien nur 219 Euro monatsweise für den ersten und zweiten Kind. Daher gibt es ab 2026 für die ersten beiden Kinder eine Erhöhung um 40 Euro.
Das Kindgeldanhebung wird in der zweiten Steuerreformrealisiert, wie dpa berichtet, die im Kabinett im Juli erwartet wird. In diesem Gesetzentwurf ist auch die stufenweise Erhöhung der Kindersteuerbegünstigung von 6612 Euro in diesem Jahr auf 6672 Euro im nächsten und dann auf 6828 Euro im Jahr 2026 vorgesehen. Wenn die getrennte Steuerbegünstigung für die Pflege- und Ausbildungskosten der Kinder hinzugezählt wird, steigt die Steuerbegünstigung auf insgesamt 9600 Euro im Jahr 2025 und 9756 Euro im Jahr 2026 an.
Die Erhöhung des Kindersteuerschutzgeldes, wie die Erhöhung des Kindgeldes, ist Teil des haushaltsabschlags der Bundesregierung, den das Kabinett am Donnerstag formell angenommen hat. Das Ziel ist, das Kindgeld und das Kindersteuerschutzgeld parallel nach 2026 zu erhöhen.
Kindersteuerschutzgeld und Kindgeld relevant für die Steuerlast
Das Kindersteuerschutzgeld ist relevant, weil es für die Ausgaben von Familien aufgrund von Kindern einen Steuererleichter darstellen kann. Es wird den Steuerbasis der Eltern abgezogen. Wenn es steigt, sinkt die Einkommenhöhe, auf der Steuern abgeleitet werden - und damit die Steuerlast der Eltern. Es ist jedoch wichtig zu bemerken, dass Kindgeld und Kindersteuerschutzgeld verknüpft sind, und dass nur eines von ihnen steuerbefreit beansprucht werden kann. Die Finanzbehörde bestimmt automatisch, was für die Eltern vorteilhafter ist.
Die zusätzlichen vier Euro-Erhöhung des Kindgeldes ist ein Ergebnis des neuesten bundeshaushaltlichen Vorschlags, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2026 deutsche Familien monatsweise 259 Euro pro Kind erhalten, statt der bisherigen 255 Euro. Dieser Wechsel im Kindgeld ist Teil des von der Bundesregierung angenommenen Haushaltsabschlags. Weiterhin ist die Erhöhung des Kindgeldes nicht isoliert, denn sie umfasst auch eine stufenweise Erhöhung des Kindersteuerschutzgeldes, von 6612 Euro in diesem Jahr auf 6828 Euro im Jahr 2026. Dieser kombinierte Anpassung des Kindgeldes und des Kindersteuerschutzgeldes wird den Familien mit Kindern in Berlin und im gesamten Deutschland bei der Steuerbelastung entlasten.
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