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Das Kabinett stimmt dem Gesetzentwurf zur Bundespolizei zu

Transparenz, Kontrolle – Kritik

Die Bundespolizei ist unter anderem für den Grenzschutz, den Schienenverkehr und die Luftsicherheit....aussiedlerbote.de
Die Bundespolizei ist unter anderem für den Grenzschutz, den Schienenverkehr und die Luftsicherheit zuständig..aussiedlerbote.de

Das Kabinett stimmt dem Gesetzentwurf zur Bundespolizei zu

Das alte Bundespolizeigesetz stammt aus dem Jahr 1994 und wurde nur punktuell geändert. Die Regeln werden nun überarbeitet, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Doch auch von Gewerkschaften und der Antidiskriminierungsbeauftragten gab es Kritik.

Kennzeichnungspflicht und Belegeinsichtsrecht für Bundespolizeien: Durch Gesetzesreformen will das Ampel-Bündnis für mehr Transparenz im Bundespolizeieinsatz sorgen. Das Vorhaben wurde vom Kabinett genehmigt und nun ist der Bundestag am Zug. Die Neufassung des Gesetzes zielt auch darauf ab, die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. Bundesinnenministerin Nancy Feser von den Sozialdemokraten sprach von „einem der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes“. Allerdings kritisierte die Liga dies.

Teil des Gesetzes ist eine Identifikations- und Identitätsnachweispflicht: Beamte müssen auf Verlangen ihre Identität nachweisen und sollen zudem einen Ausweis unter einem Pseudonym tragen. Dies soll zu mehr Transparenz und einem engeren Zugang zu den Bürgern führen. Fehlverhalten kann disziplinarische oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auf dem Etikett sollte jedoch nicht der vollständige Name angezeigt werden.

Nach dem Gesetzentwurf hat künftig jeder, der von der Bundespolizei durchsucht wird, Anspruch auf einen Durchsuchungsbefehl. Darin muss der Grund der Inspektion enthalten sein. Ein Sprecher des Innenministeriums betonte, der Zweck der Quittungen sei es, „jeden Vorwurf diskriminierender Polizeikontrollen“ zu verhindern.

Ersatz des Gesetzes von 1994

Auch die Datenerhebung und der Einsatz von Informanten und verdeckten Ermittlern unterliegen neuen Regelungen. Darüber hinaus erhält die Bundespolizei erweiterte Befugnisse, darunter die Telefonüberwachung und die Möglichkeit zum Einsatz und zur Abwehr von Drohnen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Befugnis „gezielt gestärkt“ werden soll.

Das Gesetz zielt auch darauf ab, die Bundespolizei vor der Unterwanderung durch Extremisten zu schützen. Alle künftigen Bewerber und Mitarbeiter der Agentur sollen sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen können. Bisher war dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Das aktuelle Bundespolizeigesetz stammt größtenteils aus dem Jahr 1994 und wurde bisher nur in einzelnen Bestimmungen angepasst. Dies erfordert eine neue Version. Feather betonte, dass die Reformen das Bundespolizeigesetz auf den neuesten Stand bringen würden. „Wir schaffen die besten Voraussetzungen, um weiterhin auf die aktuelle Bedrohungslandschaft reagieren zu können.“

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte, mit dem Gesetz werde „eine moderne und zeitgemäße Rechtsgrundlage für ein attraktives Angebot der Bundespolizei“ geschaffen. Die Leitprinzipien sind Transparenz und Bürgernähe sowie Vertrauen und Verlässlichkeit. Die Sozialdemokraten setzten daher auf „schnelle, ergebnisorientierte Beratungen und sofortige Entscheidungen im Bundestag“.

Kritik an der Allianz und Ataman

Das Bündnis äußerte scharfe Kritik: Der Entwurf sei „geradezu von Misstrauen gegenüber unserer Polizei durchdrungen“, erklärte sein innenpolitischer Sprecher Alexander Throm von der CDU. Was die technischen Fähigkeiten betrifft, liegt die Ampel-Allianz noch weit zurück, wo nötig. Zudem seien die Befugnisse zur Kriminalitätsbekämpfung „weit hinter den Anforderungen moderner Polizeiarbeit zurückgeblieben“.

Allerdings begrüßte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, das geplante Recht auf Einnahmenkontrolle: „Es schafft mehr Transparenz.“ Sie argumentierte auch, dass Verbote im neuen Gesetz Regelungen zur Rassendiskriminierung positiv seien. „Rassismus hat bei uns und bei der Polizei keinen Platz“, sagte sie. Auf Polizeischutz sollte sich jeder jederzeit verlassen können.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Felda Attaman, begrüßte die Reform grundsätzlich, argumentierte jedoch, es bestehe „dringender Nachholbedarf“. In wichtigen Bereichen ist das Gesetz speziell auf die Bedürfnisse und den Schutz von Polizeibeamten zugeschnitten. „Das Recht der Bürger, nicht diskriminiert zu werden, wurde missachtet.“

Attaman kritisierte, dass verdächtige und verdachtsunabhängige Kontrollen legal werden sollten, wenn nicht näher bezeichnete „sachliche Gründe“ vorliegen. Der Kommissar forderte, dass „racial profiling diskriminierend“ sei und durch eine Reform verboten werden müsse. Sie glaubte nicht, dass die Regeln zur Einkommenskontrolle „konsequent durchgesetzt“ würden. Attaman beklagte, dass die Vernommenen nicht automatisch Beweise erhielten, sondern diese selbst anfordern müssten.

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Quelle: www.ntv.de

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