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Das Gericht verpflichtet die Stadt Essen, die Grugahalle für den Parteitag der AfD zur Verfügung zu stellen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Stadt Essen aufgegeben, der Alternative für Deutschland (AfD) die Grugahalle für ihren Bundesparteitag in diesem Monat ohne Einschränkungen zur Verfügung zu stellen. Das am Freitag veröffentlichte Urteil rät der Stadt davon ab, den Zugang mit der...

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Das Gericht verpflichtet die Stadt Essen, die Grugahalle für den Parteitag der AfD zur Verfügung zu stellen.

Der nahe liegende AfD-Bundeskonferenz am 29. und 30. Juni steht Potential-Störung begegnen. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer reagierte positiv auf ein Gerichtsurteil zum Konferenzort und bezeichnete es als "verständlich und korrekt". Die Stadt Essen hatte versucht, eine "lex AfD" zu schaffen, was das Gericht jetzt gestoppt hat. Boehringer fährt fort: "Die Rechtsordnung hat siegesgewaltigt."

Obwohl die Entscheidung noch nicht rechtsverbindlich ist, kann die Stadt Essen noch Berufung an den Verwaltungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen einlegen. Eine Vertreterin der Stadt teilte mit, dass eine Rechtsberatung am Freitag stattfinden und danach entschieden werde, wie weiterzugehen. Die Entscheidungsfrist wurde nicht genannt.

Die Essen Messe hat den Mietvertrag mit der AfD aufgekündigt, nachdem die Essener Stadtratsfraktion eine rechtliche Versicherung von der Partei verlangt hatte, sich von Provokationen, wie z.B. dem Slogan "Alles für Deutschland," während der Veranstaltung fernzuhalten. Die AfD hatte diesen Statement nicht geleistet, wodurch die Messe Essen, die eine Mehrheit an Anteilen der Stadt hält, den Vertrag ab dem Januar 2023 aufgelöst hat.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat festgestellt, dass eine Partei nur von der Halle ausgeschlossen werden kann, wenn es ein Risiko für strafbares Verhalten während der Nutzung gibt. Das Gericht betonte zudem, dass strikte Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor eine bestimmte Partei, wie z.B. die AfD, ohne vorherige verfassungswidrige Verstöße, von einem Veranstaltungsort ausgeschlossen wird. Das Gericht gründete diese Entscheidung auf dem Glauben, dass eine Verbotsverordnung die verfassungsrechtlich geschützte Gleichberechtigung politischer Parteien verletzen würde.

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