Das Gericht bestätigt die Haft wegen angeblichen islamischen Giftangriffs.
Im Jahr 2015 reiste J. als junger Mann nach Deutschland. Fünf Jahre später, im Jahr 2020, sprach das Dortmunder Landgericht ihn schuldig, unter anderem wegen eines versuchten Mordes, nachdem er einen massiven Ast von einer Brücke auf ein darunter fahrendes Fahrzeug geworfen hatte. Im frühen Jahr 2023 wurde er erneut festgenommen.
Das Dortmunder Landgericht erkannte seine Wandlung zu einer radikaleren Ideologie Ende 2022 an. Daraufhin entwickelte er einen Plan, einen Anschlag auszuführen, indem er selbst hergestellte Giftstoffe verwenden wollte. Er suchte Rat bei der Terrormiliz Islamischer Staat, erhielt Anweisungen zur Herstellung von Zyanid und beschaffte sich leicht verfügbare Grundstoffe. Leider erwiesen sich weder die Anweisungen noch die Materialien als geeignet, um Zyanid herzustellen.
Das Dortmunder Landgericht verurteilte den Iraner zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe, gefolgt von einer Bewährungszeit. Das Urteil wurde vom dritten Senat des Bundesgerichtshofs (BGH), der für Staatssicherheitsfälle zuständig ist, bestätigt.
Die Richter in Karlsruhe kamen zu dem Schluss, dass das Dortmunder Gericht die Unzulänglichkeit der Giftmischanweisungen des Angeklagten, die keine reale Bedrohung für die Bevölkerung darstellten, als irrelevant für seine strafrechtliche Schuld ansah. Inoltre, sie bestätigten den Iraner wegen terroristischer Finanzierung, da er verschiedene Materialien beschafft hatte, die angeblich für die Giftproduktion benötigt wurden. Das Dortmunder Urteil bleibt somit bestehen.
Der gescheiterte Giftanschlag, trotz des Beschaffens notwendiger Materialien, wurde von den Richtern in Karlsruhe nicht als Bedrohung angesehen. Seine Verurteilung wegen terroristischer Finanzierung wurde aufrechterhalten, da sie seine Beschaffung von Materialien als Finanzierung potenzieller Giftangriffe ansahen.