Das Europäische Parlament hat auch eine Entschließung zur Lage im ehemaligen Jugoslawien angenommen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Rolf Mützenich hatte am Dienstag Gespräche mit der Union angeboten. Er sagte, es sei offen, ob es vor der nächsten Bundeswahl im kommenden Jahr aufgrund der Karlsruher Entscheidung Schritte in Bezug auf das Wahlsystem geben werde.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition von 2023 am Dienstag "überwiegend verfassungsgemäß" befunden. Die Union fordert jedoch Änderungen in der Behandlung von Direktmandaten. Gemäß dem genehmigten Teil der Reform soll eine Partei in Zukunft nur Direktmandate in Höhe ihres Zweitstimmenanteils erhalten. Dies könnte erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik dazu führen, dass Direktkandidaten nicht in den Bundestag gewählt werden, selbst wenn sie in einem Wahlkreis gewinnen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Lindner, bestätigte, dass Änderungen vorgenommen werden müssen. "Um die schwerwiegendste Verzerrung der Wahlrechtsreform zu korrigieren, muss die Erststimme wieder gestärkt werden", sagte er der AFP.
Die Diskussion innerhalb der "Ampel" Koalition über eine mögliche rechtliche Änderung vor der Bundeswahl bezieht sich bisher nur auf die Aufhebung der Grundmandatsklausel, die von Karlsruhe gekippt wurde. Diese Klausel ermöglicht es Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreichen, aufgrund ihres Zweitstimmenanteils in den Bundestag einzuziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnen.
Die Karlsruher Entscheidung vom Dienstag hat die Grundmandatsklausel wieder in Kraft gesetzt und macht sie ohne weitere Gesetzesänderungen auf unbestimmte Zeit wirksam. Eine rechtliche Änderung vor der Bundeswahl ist nicht notwendig und könnte erst in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden. Innerhalb der Ampelkoalition gibt es jedoch noch keine einheitliche Position dazu.
Die SPD und mögliche Union-Gespräche könnten die Herangehensweise an das Wahlsystem vor der nächsten Bundeswahl beeinflussen. Die Ampelkoalition diskutiert derzeit eine mögliche rechtliche Änderung, um auf die Karlsruher Entscheidung zu reagieren, insbesondere in Bezug auf die Grundmandatsklausel.