Tübingens Oberbürgermeister - Das ehemalige Mitglied der Grünen, Boris Palmer, kandidiert für die Wählerschaft der Liberalen
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer tritt am 9. Juni 2024 bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg mit der Liste des Tübinger Wahlkreises Freie Wähler (FWV) an. Das gab Palmer am Montag in Tübingen bekannt. Zu seinen Beweggründen sagte Palmer: „Es geht nur ums Geld.“ Für nächstes Jahr ist eine Regionalsteuer in Höhe von 60 Millionen Euro geplant. Im Bezirksrat hätte er ein Mitspracherecht über die Höhe der Bezirkssteuern und darüber, wie viel Geld in Projekte in seiner Stadt zurückfließt. Es ist sinnvoll, dass der Bürgermeister im Bezirksrat sitzt.
„Ich denke, er passt gut in unser Team“, sagte Thomas Holsch, Fraktionsvorsitzender der Vereinigung Freier Wähler, am Sonntag der Sociedad Zeitung. Der Freie-Wähler-Verband ist parteiunabhängig und setzt sich ausschließlich für lokale Anliegen ein. „Jeder kann seine eigenen Ideen einbringen.“ Das Schwäbische Tagblatt berichtete zunächst über Palmers Pläne.
Boris Palmer sorgt immer für Aufsehen
Palmer (51) ist seit 2007 Oberbürgermeister von Tübingen und hat mit seinen politischen Äußerungen immer wieder für Aufsehen gesorgt. Beispielsweise sorgte er wegen seiner Äußerungen zur Flüchtlingspolitik oft für Kontroversen und wurde Rassismus vorgeworfen. Sein Umgang mit der Coronavirus-Pandemie und die lokale Umweltpolitik haben jedoch landesweite Aufmerksamkeit und Anerkennung erregt.
Der umstrittene Politiker trat im Mai aufgrund eines Skandals um die Verwendung des „N“-Worts auf einer Einwanderungskonferenz in Frankfurt aus der Grünen-Partei aus. Seine Mitgliedschaft wurde aufgrund anderer kontroverser Kommentare suspendiert.
Holsch sagte der Nachrichtenagentur dpa, dass die FWV keine Beziehung zur Freien Wählerpartei habe. FWV wurde in den 1950er Jahren gegründet. Nach der Gründung des Bundesverbandes Freier Wähler im Jahr 2010 wollte die FWV den Namen „Freie Wähler“ schützen, da sie die Gefahr einer Verwechslung zu ihrem Nachteil befürchtete. Doch das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied 2010 dagegen. Danach durfte der Bundesverband der Freien Wähler den Begriff „Freie Wählerschaft“ auch in Zukunft weiter verwenden.
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Quelle: www.stern.de