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Das deutsche Parlament, der Bundestag, steht kurz davor, über den Prozess des Verbots der Alternative für Deutschland (AfD) zu entscheiden.

Der Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, ob die politische Gruppe, die von Chrupalla und...
Der Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, ob die politische Gruppe, die von Chrupalla und Weidel geführt wird, verboten werden soll.

Das deutsche Parlament, der Bundestag, steht kurz davor, über den Prozess des Verbots der Alternative für Deutschland (AfD) zu entscheiden.

Seit geraumer Zeit arbeiten Vertreter verschiedener Bundestagsfraktionen an einem Entschließungsantrag, der ein Verfahren einleiten könnte, das zur Auflösung der AfD führen könnte. Das finale Dokument ist nun bereit und soll bald im Parlament eingebracht werden. Neben der Auflösung der rechtsextremen Partei gibt es ein weiteres Ziel.

Laut Berichten der "Welt" steht eine Abstimmung im Parlament über diesen parteiübergreifenden Entschließungsantrag bevor. Mitglieder der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben ihre Unterstützung signalisiert, obwohl nicht alle Fraktionen vollständig dahinterstehen.

Dieser Entschließungsantrag ist bereits seit Monaten in Arbeit und wurde kürzlich finalisiert. Für einen parteiübergreifenden Antrag sind mindestens 37 Parlamentarier erforderlich. Der AfD-Parteiverbot-Entschließungsantrag soll jedoch von einer beträchtlichen Anzahl von Parlamentariern eingebracht werden: Mindestens zehn aus den genannten Parteien, wie von der "Welt" vorgeschlagen. Marco Wanderwitz, ein CDU-Abgeordneter aus Sachsen, ist einer der treibenden Kräfte hinter dieser Initiative. Er bezeichnete die AfD bereits vor zwei Jahren als "rechtsextremistisch in der Wurzel und in den Zweigen".

Der Entschließungsantrag bittet den Bundesverfassungsgericht, auf der Grundlage von Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraph 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zu prüfen, ob die Alternative für Deutschland unconstitutional oder zumindest nicht förderungswürdig ist.

Scholz' Opposition gegen das AfD-Verbot

Der Antrag wirft der AfD vor, die demokratische Ordnung stürzen zu wollen und eine feindselige, aggressive Haltung gegenüber ihr einzunehmen. Der Antrag listet mehrere Verletzungen des Menschenwürde-Garantie im Grundgesetz auf, darunter Forderungen nach "Millionen von Rückführungen" von Migranten. Er identifiziert auch mehrere umstrittene Aussagen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Angriffe auf die Würde von Migranten, Muslimen und LGBTQ+-Gemeinschaften.

Der Bundeskanzler Olaf Scholz sagte Ende Mai, dass er derzeit kein AfD-Parteiverbot als Priorität ansieht. Er beschrieb ein Parteiverbot als "sehr schwierige Frage in einer Demokratie" mit sehr hohen Hürden. Im Jahr 2017 scheiterte der zweite Versuch, die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht zu verbieten.

Zu Beginn des Jahres zog das Gericht in Karlsruhe die staatliche Förderung der Partei zurück, die sich in "Die Heimat" umbenannte. Die Begründung war eine Änderung des Grundgesetzes aus dem Jahr 2017, die es ermöglicht, die staatliche Förderung einer Partei zu widerrufen, wenn ihre Handlungen oder Unterstützer anti-constitutionelle Ziele verfolgen. Dies erfordert jedoch klare Beweise für anti-demokratische Absichten.

Der parteiübergreifende Entschließungsantrag, der Unterstützung von Mitgliedern der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken enthält, soll bald im Deutschen Bundestag vorgestellt werden, um die AfD aufgrund ihrer angeblichen Verletzung der Menschenwürde-Garantien und Angriffe auf verschiedene Gemeinschaften zu verbieten.

Der von mehreren prominenten Parlamentariern wie Marco Wanderwitz initiierte Entschließungsantrag soll Unterstützung von mindestens zehn Mitgliedern aus den genannten Parteien erhalten, wie von der "Welt" berichtet, um die AfD im Deutschen Bundestag aufzulösen.

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