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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Befugnisse des Bundeskriminalamtes

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in Karlsruhe mit der Verhandlung über die schwierige Balance zwischen Freiheitsrechten der Bürger und der Prävention schwerer Kriminalität begonnen. Dabei geht es um die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Kontaktüberwachung und Verarbeitung...

Grundgesetz des Bundesverfassungsgerichts.aussiedlerbote.de
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Befugnisse des Bundeskriminalamtes

Sie werden von der Civil Rights Federation (GFF) unterstützt. Sie sind der Ansicht, dass die beanstandeten Regelungen des Bundeskriminalpolizeigesetzes ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Ihr Anwalt Bijan Moini sagte dem Gericht, dass die Regeln derzeit die Überwachung zu vieler Menschen erlauben.

Er kritisierte die Zusammenführung der Daten in einer zentralen Sammlung. Dadurch besteht die Gefahr, dass Daten aus dem Kontext gerissen werden. Dies bedeutet, dass Personen möglicherweise als Verdächtige in der Datenbank auftauchen, aber kein Verbrechen begangen haben, und in Zukunft von der Polizei härter behandelt werden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte vor der Anhörung in Karlsruhe die Befugnisse des BKA zum Schutz der Bürger beispielsweise vor Terrorismus. „Neue kriminelle Phänomene erfordern auch Antworten des Staates“, sagte sie. Die Sicherheitslage in Deutschland hat sich verändert. Während einer laufenden Untersuchung sollte keine Zeit damit verschwendet werden, unterschiedliche Systeme miteinander zu verbinden.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth gab in seiner Einleitung bekannt, dass sich das Gericht durch die Verhandlungen „erneut im Spannungsfeld zwischen nationalen Sicherheitsaufträgen und dem Schutz individueller bürgerlicher Freiheiten“ befunden habe.

Das angegriffene Gesetz regelt den Auftrag und die Befugnisse des BKA sowie seine Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern. Dies ist nicht das erste Mal, dass sich das Verfassungsgericht mit dem Thema befasst: Eine frühere Fassung lehnte es 2016 teilweise ab und überarbeitete das Gesetz 2017. Mit einem Urteil wird am Mittwoch nicht gerechnet. Die Ausstellung erfolgt in der Regel mehrere Monate nach der mündlichen Verhandlung.

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Quelle: www.stern.de

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