- Das Bundesverfassungsgericht scheint das neue Wahlrecht teilweise abgeschafft zu haben.
Vor der Ankündigung des Urteils zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition kursierte ein Dokument, das der Text des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts sein könnte. Das Dokument war zeitweise auf der Website des höchsten deutschen Gerichts verfügbar und wurde von mehreren Medien berichtet. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts wollte sich am Montagabend nicht zu der Darstellung äußern, dass es sich um das Urteil handelt, und verwies auf die Ankündigung des Urteils am Dienstag, die für 10 Uhr geplant ist.
Wenn das Dokument authentisch ist und tatsächlich das Urteil enthält, hält das Bundesverfassungsgericht Teile der Wahlrechtsreform für verfassungswidrig. Dabei geht es insbesondere um die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht, wonach Parteien auch dann in den Bundestag einzogen, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überwunden, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Die Linkspartei profitierte von dieser Regelung bei der Wahl 2021.
Die von der Koalition aus SPD, FDP und Grünen eingeführte Wahlrechtsreform ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl angewendet werden. Mit der Reform soll die Größe des Bundestags deutlich reduziert werden - um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier.
Dazu sieht die Reform keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor - was auch im bekannten Dokument als verfassungsgemäß bewertet wird. Überhangmandate entstanden in der Vergangenheit, wenn eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimmen gewann, als ihr über die Zweitstimmen zustehen würden. Diese Mandate konnte die Partei behalten, während andere Parteien Ausgleichsmandate erhielten.
Die CSU und die Linkspartei würden besonders von der geplanten Abschaffung der Grundmandatsklausel betroffen sein. Bei der Wahl 2021 erhielt die CSU bundesweit 5,2 Prozent der Zweitstimmen. Wenn sie bei der nächsten Wahl unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen würde, würde sie unter dem Wahlrecht der Ampelkoalition aus dem Bundestag ausgeschlossen - selbst wenn sie erneut die Mehrheit der Direktmandate in Bayern gewinnen würde.
Wenn das Dokument als Urteil des Gerichts bestätigt wird, könnte das Bundesverfassungsgericht Anpassungen an der von der Koalitionsregierung implementierten Wahlrechtsreform verlangen, was Parteien wie die CSU betreffen würde. Die Wahlrechtsreform wurde im Juni 2023 implementiert und hat die Größe des Bundestags beeinflusst, wobei die CSU aufgrund ihrer Leistung bei den Zweitstimmen in der Wahl 2021 potenziell betroffen sein könnte.