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Das Bundesverfassungsgericht scheint das neue Wahlrecht teilweise abgeschafft zu haben.

Der Bundesverfassungsgericht veröffentlicht sein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition zu früh.

Dies war nicht geplant: Am Montagabend wurde ein Dokument verbreitet, augenscheinlich die...
Dies war nicht geplant: Am Montagabend wurde ein Dokument verbreitet, augenscheinlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform

- Das Bundesverfassungsgericht scheint das neue Wahlrecht teilweise abgeschafft zu haben.

Der Bundesverfassungsgericht scheint das neue Wahlgesetz teilweise aufzukündigen. Das geht aus einem Dokument hervor, das angeblich geleakt wurde und am Montagabend kurzzeitig online verfügbar war. Laut der Deutschen Presse-Agentur wollte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts zu dem Bericht über die Entscheidung keine Stellung nehmen. Zuvor hatte der "Spiegel" über die angeblich geleakte Entscheidung berichtet. Das Bundesverfassungsgericht sollte sein Urteil am Dienstag um 10:00 Uhr bekanntgeben.

Bundesverfassungsgericht zum Wahlrecht: Aufhebung der Grundmandatsklausel verstößt gegen das Grundgesetz

Der "Spiegel" berichtete am Dienstagmorgen unter Berufung auf eine schriftliche Version des Urteils, dass die Richter die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklären würden. Bis zu einer neuen Regelung sollte die Grundmandatsklausel weiter gelten.

Die Grundmandatsklausel ermöglichte es einer Partei, auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bundesweit in den Bundestag einzuziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Nur dank dieser Klausel konnte die Linkspartei nach der Bundestagswahl 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen.

Wahlreform soll die Größe des Bundestags reduzieren

Die Wahlreform wurde im März letzten Jahres mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossen. Sie soll den Bundestag von seiner aktuellen Größe von 733 auf 630 Mitglieder reduzieren. Die Reform plant die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie der Grundmandatsklausel. Die CSU und die Linkspartei sehen durch die Änderungen ihre Existenz bedroht und haben deshalb Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts besagt dem "Spiegel" zufolge, dass die Aufhebung der Grundmandatsklausel durch die Ampelkoalition mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Diese Entscheidung könnte das Wahlrechtsreformvorhaben der Ampelkoalition, das die Größe des Bundestags reduzieren und die Grundmandatsklausel abschaffen will, beeinflussen.

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