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Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Anti-Terror-Rechte des Bundeskriminalamtes zur Kenntnis

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch gehört, wie weit das Bundeskriminalamt bei der Überwachung von Bürgern und der Verarbeitung ihrer Daten gehen kann. Mit Unterstützung des Bürgerrechtsvereins zogen Strafverteidiger, Fußballfans und ein politischer Aktivist nach Karlsruhe. Sie...

Polizei vor dem Bundesverfassungsgericht.aussiedlerbote.de
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Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Anti-Terror-Rechte des Bundeskriminalamtes zur Kenntnis

Zur Abwehr des Terrorismus kann es in manchen Fällen auch möglich sein, Personen zu überwachen, die selbst keine Verdächtigen sind, sondern nur mit Verdächtigen in Kontakt gekommen sind. Hierzu können beispielsweise Informanten eingesetzt werden. Bijan Moini, der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, erklärte vor Gericht, dass die Bestimmung die Überwachung zu vieler Personen erlaube.

Darüber hinaus stellt sich in Karlsruhe die Frage, welche personenbezogenen Daten im Informationssystem des BKA und der zentralen Polizeidatenbank gespeichert und genutzt werden dürfen. Das Gesetz erlaubt beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffene Person in naher Zukunft eine Straftat begehen wird.

Eine Beschwerdeführerin, ein Fan des Fußballvereins 1860 München, berichtete vor dem Prozess, dass sie als Tatverdächtige in eine Polizeidatenbank aufgenommen worden sei, aber nie eine Straftat begangen habe. Stattdessen sprach sie sich gegen Gewalt in Stadien aus. Nun kann jede Polizeikontrolle „sehr unangenehm“ werden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigt die Befugnisse des BKA unter anderem durch den Schutz der Bürger vor Angriffen. „Neue Kriminalphänomene erfordern auch Antworten des Staates“, sagte sie vor dem Prozess in Karlsruhe. Die Sicherheitslage in Deutschland hat sich verändert.

Die zentralisierte Datenerhebung ist auch eine Lehre aus den jahrelang unaufgedeckten Morden an der rechtsextremen Gruppierung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Der Minister argumentierte vor Gericht, dass während der laufenden Ermittlungen keine Zeit damit verschwendet werden dürfe, unterschiedliche Datensysteme zu verbinden.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Verfassungsgerichtshof mit dem BKA-Gesetz befasst. Im Jahr 2016 lehnte es eine frühere Version teilweise ab. Das Gesetz wurde später reformiert. Das Gericht muss nun prüfen, ob die Neufassung mit dem Grundgesetz, insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, vereinbar ist.

Gerichtspräsident Stephan Habas erklärte, der Erste Senat von Karlsruhe befinde sich dadurch „erneut im Spannungsfeld zwischen nationalen Sicherheitsaufträgen und dem Schutz individueller Freiheitsrechte“. Mit einem Urteil wird am Mittwoch nicht gerechnet. Die Ausstellung erfolgt in der Regel mehrere Monate nach der mündlichen Verhandlung.

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Quelle: www.stern.de

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