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Das Bundesinnenministerium will den Schutz vor Waffen und Messer verbessern

Das Bundesministerium des Innern strebt eine verbesserte Schutz vor Waffen und Messern an
Das Bundesministerium des Innern strebt eine verbesserte Schutz vor Waffen und Messern an

Das Bundesinnenministerium will den Schutz vor Waffen und Messer verbessern

Das Bundesinnenministerium plant, das Waffengesetz in Deutschland zu verschärfen. Laut dem Ministerium muss der Schutz der Bevölkerung vor der missbräuchlichen Verwendung von Waffen und Messern verbessert werden, wie ein Sprecher dem "Tagesspiegel" mitteilte. "Hier ist legislatives Handeln erforderlich." Das Ministerium werde "Vorschläge für Änderungen des Waffengesetzes" unterbreiten.

In den letzten Monaten haben sich die Forderungen nach einer Änderung des Waffengesetzes nach mehreren Messerattacken verstärkt. Im Frühjahr hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits eine generelle Verbotszone für das Mitführen von Waffen, insbesondere Messern, in öffentlichen Verkehrsmitteln gefordert.

Die niedersächsische Landesregierung hat Ende Mai im Bundesrat eine Verschärfung des Waffengesetzes gefordert. Darin wäre ein Verbot aller Switchblades und anderer Messer mit einer Länge von sechs Zentimetern oder mehr in der Öffentlichkeit enthalten gewesen. Faeser begrüßte die entsprechenden Forderungen des Bundesrats, wie der "Tagesspiegel" von einem Ministeriumssprecher erfuhr.

Allerdings bleibt unklar, wie schnell Veränderungen kommen werden. Der Bundesrat hatte bereits kritisiert, dass eine geplante Überarbeitung des Waffengesetzes durch das Bundesministerium "innerhalb der Bundesregierung nach mehr als einem Jahr noch nicht vereinbart wurde".

Der Erwerb und Besitz bestimmter Messer, wie Butterfly-Messer, ist bereits verboten. Verstöße können mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Laut dem Innenministerium dürfen Messer mit Einhand-Öffnungsmechanismus, sogenannte Einhandmesser, sowie Festmessermesser mit einer Klingenlänge von über 12 Zentimetern nicht außerhalb des eigenen Hauses oder Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können mit einer Geldstrafe geahndet werden.

  1. Trotz des unklaren Zeitplans für Veränderungen gab der Ministeriumssprecher zu, dass sie die Forderungen des Bundesrats zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes noch berücksichtigen, indem er sagte: "Es ist unsere Absicht, uns damit auseinanderzusetzen."
  2. Als Reaktion auf die eskalierenden Messerattacken konzentriert sich das Ministerium darauf, bestimmte Arten von Messern zu verbieten, indem es sagt: "Es ist entscheidend, zu verhindern, dass diese Waffen in die falschen Hände geraten."

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