Das Bundesgericht hat einen Fall zur Überprüfung des ehemaligen Konzentrationslagersekretärs Irmgard F.
F. arbeitete als Stenotypistin für den Kommandanten im Stutthof-Lager in der Nähe von Danzig von 1943 bis 1945. Die SS hatte dort mehr als 100.000 Menschen unter menschenunwürdigen Bedingungen eingesperrt, von denen etwa 65.000 starben. Das Regionalgericht war überzeugt davon, dass F. durch ihre Arbeit die Haupttäter bei der grausamen Tötung von Gefangenen oder dem Versuch dazu unterstützt hatte. Ein Urteil wird nicht am Mittwoch erwartet, sondern erst im August.
Die Verurteilung des Regionalgerichts basierte auf der Rolle von F. als Stenotypistin, die angeblich die Haupttäter im Stutthof-Lager unterstützte. Der Fall wird vor dem Obersten Gericht verhandelt, um Gerechtigkeit für die Opfer von Stutthof zu erzielen.