Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Oberarztes aus Essen wegen Todes eines Patienten wegen Herzkrankheit aufgehoben.
Er führte fahrlässig zu ihrem sofortigen Tod im ersten Fall. Berichte deuten darauf hin, dass er einem 47-Jährigen im November 2020 eine tödliche Mischung von Medikamenten verabreichte, angeblich um ihn "zu befreien". Allerdings hatte weder der Patient noch seine Familie eine Sterbehilfe beantragt, entschied das lokale Gericht. Das Gericht klassifizierte dies als fahrlässige Tötung in seinem Urteil vom November 2021.
Das lokale Gericht verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Allerdings hat das Bundesgerichtshof kürzlich diese Entscheidung aufgehoben. Es argumentierte, dass es nicht genügend Beweise gab, um eine direkte Verbindung zwischen der Medikamentengabe und dem Tod des Patienten zu Establieren, ohne rechtliche Aufsicht. Das lokale Gericht muss nun diesen Fall erneut überprüfen.
Im zweiten Fall, vom November 2020, involving den selben Arzt aber andere Opfer, die schwer an COVID-19 erkrankt waren, wird der Arzt beschuldigt, ihre Leben mit einer Mischung aus verschiedenen Drogen genommen zu haben. Die Handlungen wurden als versuchter fahrlässiger Totschlag betrachtet, da die beiden Opfer kurz vor dem Tod standen, als die Handlungen ausgeführt wurden. Im Juni 2022 verhängte das lokale Gericht eine weitere Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gegen den Arzt. Dieses Urteil bleibt bestehen, da der Bundesgerichtshof keine rechtlichen Verfehlungen feststellte, die den Angeklagten schaden könnten.
Das jüngste Aufheben durch den Bundesgerichtshof könnte möglicherweise zu Anklagen wegen ['Mord durch Totschlag'] führen, aufgrund des Fehlens von Beweisen, die die Medikamentengabe mit dem Tod des Patienten in Verbindung bringen. Im zweiten Fall, wenn es bewiesen wird, könnten die Handlungen des Arztes von ['versuchter fahrlässiger Tötung'] auf ['tatsächliches Totschlag'] oder sogar ['Mord'] hochgestuft werden.