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Das Bundesgericht hat die ehemalige Konzentrationslagersekretärin Irmgard F.

Irmgard F. bei ihrem Prozess vor dem Landgericht Itzehoe
Irmgard F. bei ihrem Prozess vor dem Landgericht Itzehoe

Das Bundesgericht hat die ehemalige Konzentrationslagersekretärin Irmgard F.

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich nun mit einer grundlegenden Frage - nämlich, ob Arbeit als Sekretärin in einem Konzentrationslager, das kein reines Vernichtungslager war, als Beihilfe zum Mord geahndet werden kann. F. arbeitete von 1943 bis 1945 als Kurzschriftschreiberin für den Kommandanten im Stutthof-KZ, damals zwischen 18 und 19 Jahren alt. Daher fanden die Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer in Itzehoe statt.

Im Stutthof-Lager bei Danzig hielten die SS mehr als 100.000 Menschen unter menschenunwürdigen Bedingungen während des Zweiten Weltkriegs gefangen, darunter viele Juden. Historiker schätzen, dass etwa 65.000 starben, doch die genaue Zahl ist nicht bekannt.

Stutthof war berüchtigt als Lager, das den Gefangenen absichtlich unzureichende Versorgungsmittel bereitstellte, um sie zu töten. Die meisten starben an Hunger, Durst, Epidemien und Schwerstarbeit. Es gab jedoch auch Gaskammern und eine Schießanlage, wo kranke und hilflose Gefangene systematisch und absichtlich getötet wurden.

Das Landgericht Itzehoe war überzeugt davon, dass F. durch die Ausführung von Schreibarbeiten im Kommandantenbüro willentlich die Haupttäter bei der grausamen Tötung von Gefangenen durch Vergasung, der Schaffung unwirtlicher Lagerbedingungen, dem Transport in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und den sogenannten Todesmärschen unterstützte. Ihre Arbeit war für die Organisation des Lagers und die systematischen Tötungsaktionen notwendig.

Nach dem Urteil des Landgerichts legte F. Berufung beim BGH ein. Die Bundesanwaltschaft beantragte eine Neuverhandlung. Für Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Itzehoe ist der fünfte Strafsenat des BGH in Leipzig zuständig, sodass der Prozess dort begann, nicht am Hauptsitz in Karlsruhe. Ein Urteil wird nicht am Mittwoch erwartet. Es wird für den 6. oder 20. August erwartet.

Die Berufung von F. gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord an KZ-Gefangenen wurde vom fünften Strafsenat des [Gerichts] in Leipzig gehört. Trotz der Kontroversen um ihre Rolle als Kurzschriftschreiberin für den Kommandanten im Stutthof, einem Lager, das für seine menschenunwürdigen Bedingungen und absichtlichen Tötungsmethoden bekannt ist, steht das endgültige Urteil des [Gerichts] noch aus.

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