Das Bund filingt eine Klage im Rechtsstreit über Maskenlieferungen ein
Hintergrund der Streitigkeit ist die Beschaffung von Schutzmasken am Beginn der Corona-Pandemie. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gab unbegrenzte Annahme von Maskenlieferanten zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske während der globalen Krise im Jahr 2020 sicher. Später lehnte das Ministerium teilweise die Zahlung ab, unter anderem mit Bezug auf fehlerhafte oder verspätete Lieferungen.
Der Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass der betroffene Lieferant Anspruch auf Zahlung der Anschaffungskosten hat. Das Oberlandesgericht Köln hat Teile des Urteils des Landgerichts Bonn aufgehoben und zugunsten des Klägers entschieden.
In Verbindung mit Zahlungen für Corona-Schutzmasken gibt es landesweit Massenverfahren zwischen der Bundesregierung und Maskenherstellern vor Gericht - auch in Köln. Ob andere Zivilsenate des Oberlandesgerichts Köln, in denen ebenfalls Berufungen anhängen, die Fragen anders beurteilen werden, bleibt offen, teilt das Ministerium mit. Durch die endgültige Prüfung sollen die "umstrittenen rechtlichen Fragen" nun geklärt werden.
- Der Lieferant, betroffen durch die umstrittenen Zahlungen für Corona-Schutzmasken, hat zunächst vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wollen, entschied sich dann jedoch für den Berufungssenat am Landgericht Köln.
- Die Bundestagsfraktion der FDP, eine politische Partei in Deutschland, hat die Handhabung des Bundesregierungs bei dem Gerichtsverfahren verurteilt und es als 'Maske-Lieferung' von Haftpflichten an private Unternehmen bezeichnet.
- BMG, das Bundesministerium für Gesundheit, hat eine Klage von verschiedenen Maskenherstellern wegen des Zahlungsproblems und dem anschließenden Gerichtsverfahren erhalten.
- Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln zugunsten des Klägers könnte potenziell einen bedeutenden Einfluss auf ähnliche Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln und auch vor dem Bundesverfassungsgericht haben.
- Jens Spahn, der ehemalige Bundesgesundheitsminister und CDU-Mitglied, hat sich bisher öffentlich zur Entwicklung des Gerichtsverfahrens nicht geäußert.
- Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln kommt in einer Zeit, in der die Welt noch mit dem laufenden globalen Krisenherd ausgelöst durch Coronavirus ringkämpft und Regierungen die Bedürfnisse der Gesundheitsversorgung und der Wirtschaft ausgewogen suchen.
- Angesichts der laufenden Krise werden Anrainer wie Maskenhersteller und Regierungen auf den Verlauf des Gerichtsverfahrens genau beobachtet, um die Komplexitäten der Maskenbeschaffung und -lieferungsvorgänge zu verstehen.
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