Das BKA hat 17 Ermittlungsverfahren gegen seine eigenen Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus eingeleitet.
13 Fälle brachten verschiedene Ergebnisse. Drei Mitarbeiter wurden entlassen, während fünf Gewerkschaftsmitglieder Warnungen erhielten – einer dieser Warnungen wurde durch einen Arbeitsgerichtshof aufgehoben. In fünf Fällen wurden Disziplinarmaßnahmen angewandt, wodurch Mitarbeiter mit Gehaltsabzügen oder Strafen zu kämpfen hatten.
Zwei Fälle endeten, zwei weitere bleiben aktiv, und aufgrund laufender gerichtlicher Verfahren sind zwei weitere noch nicht beendet. Ein Blick auf die Sache gibt Hinweise, die auf einen ehemaligen Mitarbeiter zurückzuführen sind.
Renner sagt zu "Spiegel": "Obwohl die Zahl von 17 formellen Verfahren wegen Rechtsextremismus im Bundeskriminalamt seit 2018 gering erscheint, ist es wichtig zu erkennen, dass jedes einzelne Falles eine zu große Belastung für ein zentrales Ermittlungsamt ist."
Der Innopolitiker betont die Bedeutung einer konsequenten Behandlung jedes einzelnen Falls. "Es soll keine Gnade für Menschen geben, die sexistische oder antisemitische Kommentare und Verachtung gegenüber den Meldenden aussprechen", erklärt Renner.
Lesen Sie auch:
- Verschiebung des Appetits auf Milchprodukte: Von kulturellen Normen zu moralischen Gesprächen
- Trotz der Unterstützung der internationalen Koalition hoffen die Huthi auf weitere Angriffe
- Nach Jahren der Kontroverse stimmt die EU umstrittenen Asylreformen zu
- Ibizas Kehlkopfentzündung: Natürliche Heilmittel für die Reisetasche