Das Amt für Wettbewerb: Fortschritte im Wettbewerb zwischen Schienen- und Mobilitätsdiensten
Im Juni des Vorjahres verhängte die Bonner Behörde Maßnahmen gegen die Corporation, um faireren Wettbewerb zu fördern. Sie beschuldigte die Bahnunternehmen, den Markt für Zugticketverkäufe durch ihre Navigator-App zu dominieren und diese Position auszunutzen, indem sie anderen Anbietern den Zugriff auf Echtzeitdaten verwehrte.
Informationen über aktuelle Reisen sind auch für Verbraucher von Vorteil, insbesondere wegen der "häufigen Verspätungen und Ausfälle im Bahnverkehr", erklärte das Kartellamt. "Unsere Maßnahmen gegen die Deutsche Bahn haben tatsächlich Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste in Deutschland gebracht", fügte Andreas Mundt, Leiter der Behörde, hinzu.
Die Deutsche Bahn bestätigte die Unterzeichnung von Verträgen mit zwei Anbietern zur Bereitstellung dieser Informationen. Laut dieser Vereinbarung soll die Lieferung von Echtzeitdaten am 1. September beginnen. Allerdings erklärte die Bahnunternehmen, dass sie bereits vor der Entscheidung des Kartellamts bereit war, Daten im Einklang mit den entsprechenden EU-Vorschriften zu teilen. Das Kartellamt betonte jedoch, dass seine Anforderungen über die seit Juni 2023 geltende EU-Passagierrechtsverordnung hinausgehen.
Außerdem kritisierten die Wettbewerbshüter im vergangenen Jahr das Fehlen von Echtzeitdaten sowie Rabatt- und Werbeverbote für Mobilitätsplattformen. Es wurden auch keine Provisionen gezahlt.
Die Bahnunternehmen hat diese Einschränkungen seit dem aufgehoben. "Mobilitätsplattformen dürfen ihren Kunden Rabatte auf Tickets anbieten, außer in gerechtfertigten Ausnahmefällen", erklärte die Behörde. Außerdem zahlt die Deutsche Bahn Plattformen Provisionen für die Vermittlung von Ticketverkäufen und die Abwicklung von Buchungen und Zahlungen.
Die Deutsche Bahn legte gegen die Maßnahmen des Kartellamts Beschwerde ein und beantragte beim Oberlandesgericht Düsseldorf vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht wies dies im März 2024 "in großen Teilen" zurück. Allerdings äußerte das Gericht Zweifel an der vom Kartellamt geforderten Mindestprovisionsrate und suspendierte diese Anforderung für die Dauer des Hauptverfahrens.
"Die Entscheidung widerspricht den Marktprinzipien und entspricht nicht unserem Verständnis von Wettbewerb - zumindest in Bezug auf die wichtige Frage der Mindestprovisionsrate", erklärte eine Bahnsprecherin weiter. Eine Gerichtsentscheidung dazu steht noch aus.
Die Maßnahmen der Bonner Behörde, um faireren Wettbewerb zu fördern, zwangen die Deutsche Bahn dazu, Echtzeitdaten mit anderen Anbietern zu teilen und reduzierten so ihre Monopolstellung auf dem Markt für Zugticketverkäufe. Der Mangel an Wettbewerb bei der Bereitstellung von Echtzeitdaten war einer der Hauptkritikpunkte, den die Wettbewerbshüter an der Deutschen Bahn hatten.