CSU: Grundgesetzänderung zur Abschaffung von Doppelpässen
Ausländischen Straftätern soll künftig die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden, fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
„Es ist durchaus möglich, dass Straftätern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird, wenn sie schwere Straftaten begehen, die die Grundinteressen unseres Gemeinwesens erheblich verletzen“, sagte der CSU-Politiker gegenüber der Deutschen Presse-Agentur München. Hierzu ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Herman nannte Beispiele schwerer antisemitischer Gewalt oder schwerer Verbrechen wie Mord oder Vergewaltigung.
Wer solche Taten begeht, sollte sich nicht länger auf die Privilegien der deutschen Staatsbürgerschaft verlassen, sagte Hermann. Stattdessen müssen diejenigen, „deren fortgesetzte Anwesenheit die Interessen unserer Gemeinschaften ernsthaft beeinträchtigt“, in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können.
Hermann: „Klares Ungleichgewicht“
Einer der geplanten Hermanns sagte, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts der Bundesregierung den Handlungsbedarf erhöhe, denn die Einbürgerung in Deutschland müsse sich ändern einfacher und die doppelte Staatsbürgerschaft sollte die Regel sein. SPD, Grüne und SPD wollen das Gesetz im ersten Halbjahr 2024 verabschieden.
„Abgesehen davon, dass ich derzeit keinen Grund sehe, am geltenden Staatsbürgerschaftsrecht etwas zu ändern: Die Bundesregierung muss jetzt handeln, ohne das Grundgesetz zu ändern, besteht ein „gravierendes Ungleichgewicht“, das Doppelstaatsangehörige haben sollten.“ haben keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen und erhalten nach Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft eine lebenslange Garantie, egal wie viel Schaden sie unseren Gemeinden durch schwere Straftaten zufügen.“ ”
Quelle: www.dpa.com