Inhaltsverzeichnis
- Was hat sich Lindner vorgestellt?
- Kann die Allianz dies alleine tun?
- Was passiert mit großen Reformen?
- Was sagen die Neinsager?
- Warum findet diese Diskussion statt?
Fragen und Antworten - Christian Lindner möchte die Schuldenbremse beibehalten, aber einige Dinge ändern. Was wird der Finanzminister tun?
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt die von Sozialdemokraten und Grünen geforderte grundsätzliche, aber nicht partielle Reform der Schuldenbremse weiterhin ab. Er will sich nächstes Jahr mit dem Thema befassen. Die Höhe der möglichen Verschuldung sollte sich stärker an konjunkturellen Schwankungen orientieren. Einige Ministerpräsidenten der Koalition wollen jedoch auch die Mechanismen zur Begrenzung der Staatsverschuldung überarbeiten, um mehr Investitionen zu ermöglichen, die sich erst später auszahlen. Andere in der EU sind dagegen, und Daniel Günther, der Kanzler des Landes Schleswig-Holstein, hat sich ihnen nun angeschlossen.
Lindner sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass es Pläne gebe, die Berechnung der sogenannten Konjunkturkomponente zu modifizieren, um im Falle eines Konjunkturabschwungs mehr Handlungsspielraum zu schaffen. Das hat aber nichts mit der aktuellen Haushaltslage der Bundesregierung zu tun.
Was ist Lindners Fantasie?
„Ziel ist es, die Berechnungen an den aktuellen Stand der Wirtschaftsforschung anzupassen, wodurch sich die Schwankungsbreite verändert“, erklärt Lindner. „Aber über einen Zeitraum von mehreren Jahren wird das die zugrunde liegende Verschuldung nicht erhöhen. Denn die größere Bandbreite der Rezession wird sich im Aufschwung wieder zusammenfinden“, sagte er. Er will Reformen im Jahr 2024.
Kann die Allianz dies alleine schaffen?
Die Schuldenbremse des Grundgesetzes steht im Zuge der Haushaltsmisere des Bundes in der Kritik, weil sie nur einen gewissen Spielraum bei der Kreditvergabe bietet. Für größere Reformen, die SPD und Grüne fordern, wäre eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich. Allerdings sind die Liberaldemokraten und die meisten Mitglieder der Koalition dagegen. Die Kuomintang sagte, es bestehe keine Notwendigkeit, das Grundgesetz zu ändern, um die wirtschaftliche Zusammensetzung anzupassen. Eine Mehrheit der Mitglieder des Ampelbündnisses würde genügen, denn es bedarf lediglich einer Gesetzesänderung zur Umsetzung der Schuldenbremse.
Was passiert mit großen Reformen?
„Ich halte Investitionen in die Zukunft für absolut notwendig“, sagte Berlins Oberbürgermeister Kai Wegener (CDU) der dpa. „Weder Berlin noch die anderen Bundesländer oder der Bund können dieses Problem über ihre Haushalte bewältigen.“ Der Investitions- und Sanierungsstau bei Verkehrswegen, Brücken, Schulen, Polizei- und Feuerwachen ist riesig, weil viele im Laufe der Zeit Abnutzungserscheinungen erlitten haben Jahre. Dazu gehört auch die Ansiedlung von Unternehmen, insbesondere in Ostdeutschland, und deren Bindung. Darüber hinaus steht Wegener vor großen Herausforderungen, etwa beim Klimaschutz oder beim Wohnungsbau. Wegner sagte, er sei nicht an Wahlgeschenken interessiert, die die Bürger dazu bringen würden, mehr auszugeben, sondern an „den lebenswichtigen Investitionen, die unser Land jetzt braucht“.
Was sagen die Gegner?
Zu ihnen gehört auch Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU), der Wegener bereits wegen seiner Position anprangerte. Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günter teilte die gleiche Ansicht wie Merz. „Wenn man Schulden um der Schulden willen aufnimmt und die Last auf künftige Generationen überträgt, wird nichts besser“, sagte Günther der Nachrichtenagentur dpa. „Wir können nicht ewig mehr ausgeben, als wir einnehmen.“ Dem müsse die Regierung Rechnung tragen. ein wenig. „Ich finde die Schuldenbremse richtig und die aktuellen Regelungen auch“, sagte er. „Wir müssen in die Zukunft investieren. Aber ich befürchte, dass, wenn wir jetzt die Regeln ändern, das Geld noch sorgloser für andere Zwecke verwendet wird.“ Das ist in der Vergangenheit allzu oft passiert.
Warum sorgt es für Diskussionen?
Mitte November hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage einer Bundestagsfraktion die im Haushalt 2021 in den Klima- und Transformationsfonds umgewidmeten 60 Milliarden Euro für ungültig erklärt. Die Richter entschieden außerdem, dass die Bundesregierung Notkredite nicht für spätere Jahre zurückstellen könne. Das hat ein milliardenschweres Loch im Bundeshaushalt hinterlassen, die Ampelkoalition aus Sozialdemokraten, Grünen und FDP hat sich nach wochenlangem Ringen erst in dieser Woche auf die Finanzierung geeinigt.
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Quelle: www.stern.de