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China erwägt, bei der Welthandelsorganisation Klage gegen EU-Autozölle einzureichen.

Peking erwägt, bei der Welthandelsorganisation (WTO) Beschwerde gegen mögliche Strafzölle auf Elektroautos aus der Europäischen Union (EU) einzulegen. Ein Sprecher des Außenministeriums erklärte am Donnerstag, das Vorgehen der EU verstoße wahrscheinlich gegen die WTO-Regeln und zeige...

Elektroauto von BYD auf der Autoshow in Peking
Elektroauto von BYD auf der Autoshow in Peking

China erwägt, bei der Welthandelsorganisation Klage gegen EU-Autozölle einzureichen.

Die Europäische Kommission kündigte am Mittwoch an, dass sie ab dem 4. Juli chinesische Elektroautos mit Strafen belegen wird. Ihr Grund dafür war, dass sie "unfaire" Subventionen für die chinesische Elektroautoindustrie für ungerecht hältten.

Die Europäische Kommission wird mit chinesischen Behörden und Unternehmen bis zum 4. Juli verhandeln. Wenn keine Einigung erzielt wird, steigen bestehende 10%-Zölle auf Fahrzeuge, die im Volksrepublik China hergestellt wurden, dramatisch an. Vorgeschlagene zusätzliche Gebühren sind: 17,4% für BYD, 20% für Geely und 38,1% für SAIC.

Am Donnerstag kommentierte ein Vertreter des chinesischen Außenministeriums, dass die Entscheidung der EU-Kommission "keinen tatsächlichen und rechtlichen Grund hat". Der Sprecher argumentierte, sie verletze die Rechte und Interessen der chinesischen Elektroautoindustrie und könne zu Störungen in der Automobilproduktion und globalen Lieferketten führen - einschließlich jener innerhalb der EU.

Beide die deutsche Regierung und deutsche Automobilhersteller haben offen die Strafen abgelehnt, da sie fürchteten, einen Handelskrieg auszulösen. Besonders Deutschland ist besorgt, da Brüssel, wo Frankreich sich für höhere Tarife lauter machte. Frankische Automobilhersteller haben im Vergleich zu ihren deutschen Kollegen einen geringeren Marktanteil in China.

Allerdings unterstützte am Donnerstag die Bundesvereinigung der deutschen Industrie (BDI) die Brüsseler Strategie am Donnerstag: China hat sich an den Richtlinien der WTO verletzt. Deswegen ist es angemessen, dass die EU-Kommission "ihre Verteidigungsmaßnahmen konsequent einsetzt".

Wenn die Entscheidung der Kommission aufgehoben werden soll, muss Deutschland 15 Mitgliedsstaaten im Rat der Minister überzeugen, die zusammen mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren. Wenn dieses Ziel nicht erreicht wird, wechseln vorübergehende Strafen in dauerhafte um.

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