CDU hinterhält Verfassungsänderung zur sexuellen Identität
Das Ankern der Diskriminierungsbeschränkung aufgrund sexueller Identität in der Grundgesetz ist ein Projekt in der Koalitionsvereinbarung der Ampelkoalition. Allerdings ist die Umsetzung schwierig. Die Bundestagsfraktion der Union betrachtet die Idee als unnötig. Der Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei erzählte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), "Die Berührung des Grundrechtskatalogs, das Herz unserer Verfassung, erfordert spezielle Gründe." Er ist grundsätzlich skeptisch gegenüber einer Änderung der Grundgesetz, aber sieht keine Notwendigkeit dafür, da die Diskriminierungsschutzgrundlage auf sexueller Orientierung bereits in Artikel 3 vorgesehen ist.
Artikel 3 lautet: "Keiner darf wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Rasse, seiner Sprache, seines Heimatlandes und seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Meinung benachteiligt oder bevorzugt werden."
Am Wochenende demonstrierten in Berlin hunderttausende für mehr Rechte für LGBTQI-Menschen während des Christopher Street Days. Der Sänger Herbert Grönemeyer forderte dazu auf, Artikel 3 mit der Zusätzung "dass keiner wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität benachteiligt werden darf" zu ändern. Der Sänger rief die Menge auf, "Wir brauchen Ausdauer und noch mehr Mut."
Unterstützung von CDU-geführten Landesregierungen
Das Ankern der sexuellen Identität als Diskriminierungskriterium in der Grundgesetz ist auch ein Projekt in der Koalitionsvereinbarung der Ampelkoalition. Die Umsetzung ist schwierig: Für eine Verfassungsänderung benötigt man eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Einige CDU-geführte Landesregierungen, wie Berlin, haben das Projekt unterstützt, das Berliner Regierungschef Kai Wegner hat angekündigt, eine Bundesratsinitiative für die Änderung von Artikel 3 zu starten.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese erzählte RND, dass die Verfassungsänderung ein Ziel der Ampelkoalition ist. "Leider hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Gespräche über dieses Thema abgelehnt. Es ist daher gut, dass einige CDU-Politiker aus den Ländern eine andere Position einnehmen." Allerdings nehmen die Führungspersönlichkeiten diese Politiker nicht ernst. "Die politische und gesellschaftliche Rückschrittsbewegung seit dem Ende der Merkel-Ära geht ungehindert an der Spitze der Union weiter."
"Jahrelang überfällig"
Der Vizefraktionsvorsitzende der FDP, Konstantin Kuhle, forderte ebenfalls eine Verfassungsänderung. Das wäre "eine wichtige Zeichensendung für politische und gesellschaftliche Akzeptanz" für LGBTQI-Personen, erzählte er RND. "Eine Verfassungsänderung ist seit langer Zeit überfällig." Union-Fraktionsvorsitzender Thorsten Frei widersprach in einem Interview mit RND, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Identität bereits durch die Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskommission, das Europäische Grundrechte-Überlegenheitsakte der Europäischen Union und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten ist.
Die Lesben- und Schwulenvereinigung (LSVD) hat wiederholt hervorgehoben, dass homo- und bisexuelle Männer absichtlich aus Artikel 3,3 in 1949 ausgeschlossen wurden. Homosexuelle in der demokratischen post-war-Germany waren noch bis 1994 den wiederholt aufgehobenen Paragraph 175 im Strafgesetzbuch unterworfen.
- Obwohl einige CDU-geführte Landesregierungen, wie Berlin, das Projekt unterstützen, bleibt die Bundestagsfraktion der Union skeptisch gegenüber der Notwendigkeit, die Grundgesetz zu ändern, um sexuelle Identität als Diskriminierungskriterium anzuerkennen, wie es das Projekt der Ampelkoalition vorsieht.
- Der Vizefraktionsvorsitzende der FDP, Konstantin Kuhle, sah eine Verfassungsänderung zur Schutzberechtigung gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Identität als "jahrelang überfällig" an, da sie eine wichtige Anzeige für politische und gesellschaftliche Akzeptanz für LGBTQI-Personen darstelle.
- Das Koalitionsabkommen der Ampelkoalition enthält das Ankern von sexueller Identität als Diskriminierungskriterium in der Grundgesetz, aber die Umsetzung dieses Änderungsantrags erfordert die Überwindung des hohen Hürden, einer Zweidrittelmehrheit in beiden dem Bundestag und Bundesrat zu erreichen.
- Während der Christopher Street Day-Demonstrationen in Berlin forderte der LGBTQI-Rechtsverteidiger und Sänger Herbert Grönemeyer die Menge auf, Artikel 3 der Grundgesetz zu ändern, indem er die Einbeziehung der Schutzberechtigung gegen Diskriminierung aufgrund sexueller und geschlechtlicher Identität forderte.